Klage: Hasenberg Co. wehrt sich erfolgreich gegen Wohnungsschließung
Betreiber Haasenburg GmbH gewinnt erstinstanzliche Klage gegen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg: Kammer 8 des Verwaltungsgerichts Cottbus Der vom Brandenburgischen Jugendministerium im Dezember 2013 erteilte Entzug der Betriebserlaubnis für drei Die Einrichtung von Jugendheimen in Brandenburg sei rechtswidrig, hieß es am Donnerstag in einem Urteil. Das Gericht ließ die Berufung nicht zu. Dies macht es für das Jugendministerium schwierig, den Fall von höheren Behörden beurteilen zu lassen. Hierzu muss zunächst eine Berufungserlaubnis beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingeholt werden.
Das Ministerium für Jugendangelegenheiten ordnete im Dezember 2013 den Widerruf der Gewerbelizenz an. Es gab bereits frühere Vorwürfe, dass Bewohner dieser Unterkünfte von Erziehern schikaniert und gedemütigt wurden. Dies führte Ende 2013 zur Schließung von Hasenbergs drei Heimen in Unterspreewald, Müncheberg und Schwielochsee, in denen Jugendliche aus ganz Deutschland untergebracht waren.
Das Gericht begründete unter anderem seine Entscheidung. , sagte, es gebe keine Hinweise darauf, dass die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen der Hasenberg Ltd. gefährdet sei. Darüber hinaus besteht keine Gewissheit darüber, dass diese Einrichtungen nicht bereit oder nicht in der Lage sind, der vermuteten Bedrohung zu entgehen.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Hempen, dass der einzige vom Gericht erfasste Zeitraum das zweite Quartal 2013 sei. Ausschlaggebend waren vor allem die im März 2013 erteilten neuen Betriebsgenehmigungen für alle drei Anlagen. Seitdem kam es zu keinen weiteren Vorfällen. Die Mindeststandards für das Personal bleiben derzeit unverändert. Der Richter sagte, Ereignisse aus den Jahren 2005 oder 2010 seien nicht mehr anwendbar.
Hempen erklärte vor der Urteilsverkündung, es gehe nicht darum, ob die Bedingungen optimal seien oder im Interesse der Kinder. So schlimm die individuellen Umstände auch sein mögen, die allgemeinen Bedingungen des Zuhauses müssen berücksichtigt werden. Das Konzept für die Anlage wurde genehmigt. Der Richter stellte fest, dass es sich um schwierige Minderjährige handelte.
Quelle: www.dpa.com