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Klage gegen Schulbusse vom Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen

Die Eltern in Baden-Württemberg sind der Meinung, dass sie die Kosten für den Schulbus nicht tragen müssen, und haben den Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Das Gericht hat sich zu dieser Frage geäußert.

Ein Schild an einer Schulbushaltestelle.
Ein Schild an einer Schulbushaltestelle.

Tuebingen - News Update: Tuebingen's neueste Entwicklungen - Klage gegen Schulbusse vom Gerichtshof für Menschenrechte abgewiesen

Eine Familie aus der Region Tübingen hat sich rechtlich zur Forderung eines kostenlosen Schulbusses für ihre Kinder gestellt: Das Europäische Gerichtshof für menschrechte (EGMR) hat diesen Prozess seitdem für unzulässig erklärt. Eine EGMR-Sprecherin teilte dies am 11. April in Straßburg mit. Die Sprecherin gab keinen Grund für die Entscheidung an.

Im Einzelnen argumentierten die Kläger, dass die Bezahlung für den Schulbus das Recht auf Bildung im Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte verletze. So erklärte Ingo-Jens Tegebauer, ein Anwalt für die Klägerfamilie, dass ihre Beschwerde sich genau auf diesen Punkt konzentrierte.

Die Klägerfamilie erhielt Unterstützung von der Organisation Eltern für Elternrechte. Diese fordert, dass der Staat die Kosten für einen Bus oder eine Bahnkarte für die Schule übernimmt. "Wenn es eine Pflichtschulpflicht gibt, soll es sichergestellt werden, dass Kinder ohne die Zahlung für den Transport zur Schule kommen können", erklärte Sprecherin Brigitte Reuther. Die Organisation fürchtet, dass Kinder aufgrund von Transportkosten zu der nächsten Schule gehen müssen statt zur passenden Schule.

Mehrere Familien (unterstützt von Eltern für Elternrechte) hatten erfolglos versucht, gegen Transportkostenklagen in Baden-Württemberg vor Gericht zu klagen. Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg entschied im Juli 2019, dass Eltern trotzdem für diese Kosten aufkommen müssen und lehnte eine Petition für kostenlosen Schultransport ab. Das Verfassungsgericht Baden-Württemberg erklärte im selben Monat eine Verfassungsbeschwerde für unzulässig.

Das EGMR, ansässig in Straßburg, Frankreich, ist mit dem Europarat verbunden. Dies unabhängige Menschenrechtsorganisation arbeitet daran, die Menschenrechte für die 46 Mitgliedsländer zu sichern.

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Quelle: www.stern.de

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