Sportlerin, die sich auf Gymnastik spezialisiert hat. - Klage gegen Ex-Arzt, an der Helene Schäfer-Betz beteiligt war, ist nicht mehr gültig.
Eine frühere Turnerin namens Helene Schäfer-Betz konnte von ihrem ehemaligen Arzt am Olympischen Trainingszentrum in Chemnitz keine Entschädigung erhalten. Ihr Prozess um 30.000 Euro wurde am Mittwoch vom Medizinischen Haftpflichtgericht des Chemnitzer Landgerichts abgewiesen. Obwohl sie für die möglichen Nebenwirkungen des Schmerzmittels Tilidin informiert werden musste, erklärte der Vertreter des Gerichts, Marika Lang, die Gründe für diese Ablehnung. Es konnte nicht eindeutig bestimmt werden, dass die Einnahme des Pillen zur Sturz während einer Wettkampfbegegnung geführt hat. Außerdem gab es keine Hinweise, dass sie sportlich medizinisch zurücktreten sollte. Die Verteidigerin Jana Neumann äußerte Unzufriedenheit mit dem Urteil und deutete auf eine Berufung hin.
In diesem Rechtsstreit lag es daran, dass Helene Schäfer-Betz, die Schwester des ehemaligen Weltmeisters Pauline Schäfer-Betz, mit 16 Jahren die Erlaubnis bekam, Tilidin zu nehmen, bevor sie an einem Wettkampf in Japan teilnahm, obwohl sie seit langem an Hüftschmerzen litt. Sie verlor dann bewusstlos und stürzte sich von der Balkenkante bei der 2017er Veranstaltung. Sie beendete ihre Turnerlaufbahn 2021. Der angeklagte Arzt bestritt die Vorwürfe und behauptete, dass seine Versorgung angemessen gewesen sei.
Anfang März wurde Christoph Lohmann, der Direktor der Magdeburger Orthopädie-Universitätsklinik, als Sachverständiger befragt. Er sprach von einer fehlerfreien Behandlung und betonte, dass die Gabe des Schmerzmittels nach einem Telefonat keine Besorgnis darstellte. Lohmanns Beurteilung basierte auf dem Patientenkarton, wo es vorherige MRT-Untersuchungen und Gespräche über Diagnostik gegeben hatte. Außerdem erhielten Athleten am Olympischen Trainingszentrum umfassende Pflege von Physiotherapeuten und Sportpsychologen, Lohmann hervorhob.
Anwältin Neumann äußerte am Mittwoch ihre Frustration, weil das Gericht mehr Gewicht auf den Sachverständigen als auf die Version von Helene Schäfer-Betz legte. Sie wurde auch in ihrer Bitte um eine zusätzliche Meinung von einem Kinderarzt abgelehnt. "Wir werden wahrscheinlich gegen das Urteil mit großer Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen", teilte sie der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Gericht gab an, dass eine Berufung an das Oberlandesgericht möglich sei.
Dieser Fall ist mit Ansprüchen von Athleten verbunden, die, ähnlich wie Helene Schäfer-Betz, von der Pflege von Gabriele Frehse am Olympischen Trainingszentrum in Chemnitz betroffen waren. Viele ehemalige Athleten von Frehses Versorgung sprachen von psychischer Misshandlung und unbefugter Medikamentenverabreichung, was Frehse immer bestritten hat. Das Staatsanwaltsamt Chemnitz stellte die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung ein, und das Chemnitzer Arbeitsgericht wies die Kündigungsklage ab. Seitdem ist Frehse als österreichische Frauen-Nationaltrainerin beschäftigt.
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