Methoden oder Verfahren - Klage gegen AfD-Vorstandsbesetzungen soll im Juli entschieden werden.
Am 18. Juli wird das Verfassungsgericht Bayern über die Rechtmäßigkeit der Zusammensetzung des parlamentarischen Kontrollausschusses ohne Beteiligung der AfD entscheiden. Der Vorsitzende des Gerichts, Hans-Joachim Heßler, machte diese Ankündigung nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.
Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt auf der vergangenen Legislaturperiode. Die AfD stellte häufig Kandidaten für den Ausschuss vor, konnte jedoch keine Mehrheit in geheimen Wahlen im Parlament erzielen. Die AfD behauptet, dass ihr Fehlen in diesem Ausschuss ihre Rechte auf formelle Gleichheit und wirksame Gegenarbeit verletzt. Sie fordern, dass der Ausschuss aus Mitgliedern bestehen soll, die die Zusammensetzung des Parlaments widerspiegeln, um eine angemessene Trennung der Gewalten sicherzustellen.
Die zweitgrößte und nun größte Oppositionspartei würde von wesentlichen Aufgaben der Gegenarbeit abgeschnitten, behaupteten die AfD-Vertreter vor dem Gericht. Außerdem haben Wähler der AfD das Recht, ihre gewählten Vertreter im Ausschuss zu haben, so argumentieren sie. Die bayerische Verfassung spricht nicht von einer Wahl für den Kontrollausschuss, aber sie fordert, dass Ausschüsse mit einem Spiegelbild des gesamten Parlaments gebildet werden sollen.
Die Parlamentsvertreter argumentieren jedoch, dass der Zugang zum Ausschuss über ein Wahlsystem geregelt werden kann. Während es sich um eine geheime Wahl handelt, ist ein Abgeordneter nicht verantwortlich oder verpflichtet, seine Wahlentscheidung zu begründen - es kann keine Begründungspflicht geben.
Weiterhin wird die Prinzip der Reflexion durch die Vorschlagsrechte der AfD gewahrt. Wenn es um die Bildung des Kontrollausschusses geht, ist es wichtig, dass jemand von der Mehrheit als vertrauenswürdig und mit der notwendigen persönlichen Integrität angesehen wird. Dies ist insbesondere wichtig für den Kontrollausschuss, der sich mit sensiblen Informationen beschäftigt, die ein Einfluss auf das Leben von Menschen haben können, wie zum Beispiel die sogenannten V-Leute. Bemerkenswert ist, dass die AfD auch von der Verfassungsschutzbehörde als Ganzes in Bayern überwacht wird.
Im Sommer 2021 hat das Verfassungsgericht die ursprüngliche Klage der AfD wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Sie stellten damals eine weitere Klage, und die aktuelle Entscheidung wird diese behandeln. Bislang ist jede Kandidatur der AfD gescheitert, um im Landtag-Präsidium oder im Kontrollausschuss während der aktuellen Legislaturperiode gewählt zu werden. In einigen Fällen erhielten sie sogar weniger Stimmen als die Anzahl der AfD-Mitglieder anwesend.
Lesen Sie auch:
- Steinmeier schloss sich einer Schweigeminute an - ein Rechtsstreit über einen AfD-Protest.
- Die deutsche Fußballnationalmannschaft auf dem Weg zu den Qualifikationsspielen zur Europameisterschaft.
- Die Überschwemmungen sind zurückgegangen, aber die Folgen des Schlamms bleiben.
- CSU wird mit 39,7 % stärkste Partei in Bayern; AfD folgt als zweitstärkste Partei.