Kindergärten - Kita-Streit: Stadt Münster verhängt rechtskräftiges Bußgeld
Das Verwaltungsgericht Münster hat der Stadt Münster zur Durchsetzung seines Urteils im Streit um einen Kitaplatz zu Recht mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro gedroht. Das gab das Oberverwaltungsgericht am Freitag in Münster bekannt. Das Urteil betrifft den Anspruch von im Oktober 2022 geborenen Kindern auf den Besuch von Kindertagesstätten. Gegen diese Entscheidung kann keine Berufung eingelegt werden (Az.: 12 E 832/23).
Die Stadt stellte fest, dass keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten vorhanden seien. NRW-OVG argumentierte, die Stadt habe nicht hinreichend dargelegt, warum sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen könne. Grundsätzlich müssen Städte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Kindern einen Betreuungsplatz zu bieten. Es ist unklar, nach welchen Kriterien das Jugendamt freie Plätze findet.
Gerichtsbescheid
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Quelle: www.stern.de