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Kinderpornografie: Polizei durchsucht Häuser in Sachsen

bellion in Sachsen durchsuchte 11 Wohnungen nach Hinweisen aus den USA in Bezug auf Kindespornografie-Vorwürfe. Ein 42-jähriger wird beschuldigt, drei Kinder sexuell missbraucht zu haben.

Polizeibeamte durchsuchten 11 Wohnungen in Sachsen im Rahmen von Ermittlungen wegen...
Polizeibeamte durchsuchten 11 Wohnungen in Sachsen im Rahmen von Ermittlungen wegen Kindpornografie.

- Kinderpornografie: Polizei durchsucht Häuser in Sachsen

Im Rahmen von Ermittlungen in zahlreichen Fällen von Kinderpornografie durchsuchten Polizei in den vergangenen Tagen elf Wohnungen in Chemnitz, dem Landkreis Mittelsachsen und dem Erzgebirgskreis. Ein 42-jähriger Mann wird verdächtigt, selbst Bilder schwerer sexueller Kindesmissbrauch zu produzieren, wie die Chemnitzer Polizei mitteilte.

Laut Polizei soll er die beiden Kinder seiner Partnerin und seine eigene Tochter wiederholt sexuell missbraucht haben. Die drei Kinder sollen schulpflichtig sein. Der 42-Jährige wurde nicht festgenommen, wie die Polizei mitteilte. Beamte führten eine sogenannte Risikobewertung durch, entfernten ihn von der Wohnung und informierten das Jugendamt.

Ermittlungen gegen elf Männer

Polizei durchsuchte insgesamt elf Wohnungen in Chemnitzer Stadtteilen, Bobritzsch-Hilbersdorf (Landkreis Mittelsachsen), Ehrenfriedersdorf (Erzgebirgskreis) und Aue. Dabei sollen 20 Mobiltelefone, 18 SD-Karten und USB-Sticks, elf Laptops und Computer, sechs Festplatten und weitere technische Geräte sichergestellt worden sein.

Die Ermittlungen richten sich gegen elf Männer im Alter von 22 bis 85 Jahren. Sie werden des Verteilens, Beschaffens und Besitzes von Kinderpornografie verdächtigt. Es wurden keine Festnahmen vorgenommen, wie mitgeteilt wurde.

Die Ermittlungen wurden nach Hinweisen des "Nationalen Zentrums für vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder" (NCMEC), einer US-Organisation, an deutsche Ermittler eingeleitet.

Der Anstieg von Kinderpornografie-Fällen ist eine besorgniserregende Form von Kriminalität. Trotz der Durchsuchungen und Beschlagnahmungen von elektronischen Geräten wurden in diesen elf Ermittlungen keine Festnahmen vorgenommen.

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