Eine ehemalige Kinderpflegerin wurde am Dienstag in Köln wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs zu zehn Jahren Gefängnis und Sicherungsverwahrung verurteilt. Dies bedeutet, dass der 34-Jährige nach Verbüßung seiner Strafe nicht freigelassen, sondern ins Gefängnis geschickt wird.
Das Landgericht Köln befand den Deutschen mehrerer Straftaten für schuldig. Verschärfter sexueller Missbrauch von Kindern sowie Herstellung und Besitz von Kinderpornografie. Zwischen Herbst 2019 und Mai 2022 habe der Mann insgesamt 22 zum Teil schwere Kinder im Alter zwischen einem und sechs Jahren sexuell missbraucht, teilte das Gericht mit. Unter ihnen war ein schwerbehindertes Mädchen.
Der Angeklagte hat zahlreiche Straftaten gefilmt bzw. gefilmt. Tatort war laut Urteil die Wohnung des 34-Jährigen und die Pflegeeinrichtung, in der er als Gelegenheitsarbeiter arbeitete. Darüber hinaus kam es auch in Umkleideräumen öffentlicher Schwimmbäder und im Elternhaus des Opfers zu sexuellen Übergriffen.
Das Geständnis des Angeklagten im Prozess war relativ umfassend. „Nach den anfänglichen Taktiken und Lügen schildern Sie, was tatsächlich passiert ist“, stellte sich der Vorsitzende Richter auf die Seite des 34-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.