Am Dienstag (9.15 Uhr) muss sich das Landgericht Köln erneut mit dem Fall eines jungen Paares verhandeln, das die fünfjährige Tochter der Frau beinahe verhungern ließ. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Entscheidung des Landgerichts teilweise auf. Nun muss eine andere Kammer den Fall erneut über die Höhe der Strafe verhandeln.
Im Mai 2021 befand das Bezirksgericht das Paar des versuchten Mordes und der Grausamkeit gegenüber einer unter ihrem Schutz stehenden Person für schuldig. Die Frau wurde zu neun Jahren Gefängnis verurteilt und ihr Partner, der nicht der leibliche Vater des Mädchens ist, wurde als Komplize zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.
Die beiden Deutschen waren beide Anfang 20 und das von ihnen betreute Mädchen hatte mir laut damaligem Urteil in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln mehrere Monate lang fast kein Essen gegeben. Isolieren Sie es in einem dunklen, unbelüfteten Raum. Im August 2020 wog das Kind nur noch 8 Kilogramm und war weniger als einen Meter groß. Das Mädchen sei mit „Haut und Knochen“ zurückgeblieben, heißt es im Urteil.
Das Bezirksgericht stufte die Tat als versuchten fahrlässigen Mord ein. Darüber hinaus handelte das Paar nicht nur grausam, sondern duldete auch den Tod des Kindes, um frühere Misshandlungen zu vertuschen.
Der BGH-Richter bestätigte zwar die brutalen Merkmale des Mordes, stellte jedoch fest, dass die Merkmale des Mordes nicht zweifelsfrei die Verschleierung des Verbrechens bewiesen. Deshalb muss das Landgericht den Fall nun nur noch über das Strafmaß neu verhandeln.
Der Prozess wird voraussichtlich sechs Verhandlungstage bis Anfang November dauern.