Kind stürzt von einer Brücke - keine Entschädigung für das anschließende Leiden
Eine Frau aus Brandenburg, damals 34 Jahre alt, wollte am 22. Juli 2021 mit ihren beiden Söhnen auf der Zinnowitzer Seebrücke einen Sommerurlaubsmoment festhalten. Doch dieser Versuch ging schrecklich schief. Als sie das Foto machen wollte, verlor ihr zweijähriger Sohn das Gleichgewicht und fiel von der Brücke ins Wasser. In dem Versuch, ihn zu retten, folgte ihm die Mutter und zog sich dabei schwere Verletzungen zu. Ihr Antrag auf Schadensersatz von der Stadt Zinnowitz wurde vom Gericht abgelehnt.
Die Frau aus dem Barnim-Gebiet behauptete, dass die Brücke, die über 30 Jahre alt ist, nicht sicher sei. Das Gericht sah jedoch keine Verantwortung der lokalen Verwaltung in diesem Fall. Für das Foto stellten sich die beiden Jungs, der Zweijährige und sein zehn Jahre älterer Bruder, vor dem Geländer auf.
Laut der Mutter wollte der Kleine die Pose seines großen Bruders nachahmen, verlor dann aber das Gleichgewicht und rutschte durch das Geländer nach hinten. Zum Glück blieb er unverletzt, da er in flaches Wasser fiel. Seine Mutter hingegen brach sich den linken Knöchel und erlitt weitere Verletzungen, als sie von etwa fünf Metern Höhe ins Wasser sprang. Ihre Genesung war langwierig und sie benötigt weiterhin Physiotherapie. Sie betont, dass sie lange Strecken nicht mehr gehen und längeres Stehen nicht aushalten kann. Sie forderte mindestens 35.000 Euro Entschädigung und Deckung für zukünftige Schäden. Das Gericht sah dies jedoch anders und befand die Brücke als sicher genug. Sie argumentierten, dass ein Sicherheitssystem, das jeden Schaden ausschließt, nicht praktikabel sei. Die lokale Verwaltung könne erwarten, dass Eltern ihre Kinder beaufsichtigen, um Unfälle zu vermeiden.
Gericht: Geländer entspricht den Vorschriften
Außerdem entschied das Gericht, dass das Risiko eines Sturzes erkennbar war. Die lokale Verwaltung musste nicht damit rechnen, dass kleine Kinder sich an das Geländer setzen und beim Verlust des Gleichgewichts hindurchfallen würden. Die Mutter hatte auch nicht damit gerechnet. Das Geländer entspricht den Vorschriften und schützt vor vorhersehbaren Gefahren, wie zum Beispiel Menschen, die sich vorbeugen oder zu weit hinauslehnen, um das Wasser zu beobachten.
Der Leiter der Zinnowitzer Tourismusverwaltung erklärte vor drei Wochen, dass es seit dem Bau der Brücke keinen vergleichbaren Vorfall gegeben habe. Auch andere Seebrücken ähnlichen Alters im Nordosten haben dieses Merkmal. Gemäß dem Urteil muss die Klägerin die Gerichtskosten tragen. Die lokale Behörde könnte auch vierstellige Rechtskosten von ihr haben. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Frau kann Berufung einlegen. Ihr Anwalt bestätigte, dass er zunächst das Urteil und seine Begründung prüfen werde.
Die Frau betonte stark, dass die Kommission, die für die Brückensicherheit zuständig ist, die Brücke aufgrund ihres Alters und der potenziellen Gefahren für Kinder gründlicher hätte inspizieren sollen. Trotz der Behauptungen behauptete die Kommission, dass die Brücke regelmäßig inspiziert werde und allen Sicherheitsvorschriften entspreche.
Darüber hinaus kündigte die Kommission nach dem Vorfall an, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen auf Seebrücken zu installieren, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern.