- Kind ertrunken - Fall der Mutter geschlossen
Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes, das in den Landkreis Holzminden gefallen war, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Verfahren gegen die Mutter eingestellt. Die Konsequenzen der Tat machen eine Bestrafung unangemessen, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Daher wurden die Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts eingestellt. Als Tatbestand kam fahrlässige Tötung durch Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht.
Von der Strömung mitgerissen
Der Junge war im April in der Nähe der Stadt Bodenwerder in die Weser gefallen, während er den Weser-Radweg entlangging. Die damals 34-jährige Frau sprang angeblich sofort in den Fluss, um das Kind zu retten. Doch die Strömung riss sie mit, und sie konnte ihr Kind nicht retten.
Zwei Zeugen bemerkten den Notfall und alarmierten die Rettungsdienste. Die Frau gelangte wieder ans Ufer und lief mit den Zeugen zurück zum Tatort. Ein ersterintreffender Feuerwehrmann zog den kleinen Jungen aus dem Fluss. Der Feuerwehrmann und später andere Rettungskräfte versuchten, das Kind wiederzubeleben, doch alle Bemühungen waren vergeblich.
Der zweijährige Junge wurde von der starken Strömung der Weser mitgerissen, was es seiner Mutter unmöglich machte, ihn zu retten. Trotz ihrer verzweifelten Versuche carried die starke Strömung sie ebenfalls mit.