zum Inhalt

Kind ertrunken - Fall der Mutter geschlossen

Ein Kind ertrank in der Weser. Hat die Mutter ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt? Ein Gericht wird diese Frage nicht klären - die Ermittlungen wurden aufgrund des schweren Verlusts eingestellt.

Ein junger Junge ertrank in der Weser - Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Mutter...
Ein junger Junge ertrank in der Weser - Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Mutter wegen Fahrlässigkeit in der Aufsichtspflicht nun eingestellt. (Symbolfoto)

- Kind ertrunken - Fall der Mutter geschlossen

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes, das in den Landkreis Holzminden gefallen war, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim die Verfahren gegen die Mutter eingestellt. Die Konsequenzen der Tat machen eine Bestrafung unangemessen, wie die Ermittlungsbehörde mitteilte. Daher wurden die Verfahren mit Zustimmung des Amtsgerichts eingestellt. Als Tatbestand kam fahrlässige Tötung durch Verletzung der Fürsorgepflicht in Betracht.

Von der Strömung mitgerissen

Der Junge war im April in der Nähe der Stadt Bodenwerder in die Weser gefallen, während er den Weser-Radweg entlangging. Die damals 34-jährige Frau sprang angeblich sofort in den Fluss, um das Kind zu retten. Doch die Strömung riss sie mit, und sie konnte ihr Kind nicht retten.

Zwei Zeugen bemerkten den Notfall und alarmierten die Rettungsdienste. Die Frau gelangte wieder ans Ufer und lief mit den Zeugen zurück zum Tatort. Ein ersterintreffender Feuerwehrmann zog den kleinen Jungen aus dem Fluss. Der Feuerwehrmann und später andere Rettungskräfte versuchten, das Kind wiederzubeleben, doch alle Bemühungen waren vergeblich.

Der zweijährige Junge wurde von der starken Strömung der Weser mitgerissen, was es seiner Mutter unmöglich machte, ihn zu retten. Trotz ihrer verzweifelten Versuche carried die starke Strömung sie ebenfalls mit.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles