- Keine Vereinbarung über die Zuständigkeit für den Anbau von Cannabis
Die bürokratische Ping-Pong-Partie zwischen dem Berliner Senat und den Bezirken in Bezug auf die Umsetzung der Cannabis-Teillegalisierung geht weiter. Selbst vier Monate und eine halbe nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes ist unklar, wer in der Stadt über Anträge von sogenannten "Vereinen" entscheiden wird, die Gras anbauen möchten. Auf einer Sitzung des Rates der Bezirksbürgermeister, an der auch die Staatssekretärin für Gesundheit, Ellen Haußdoerfer, teilnahm, wurde keine Einigung zu diesem Thema erzielt, wie die Senatsgesundheitsverwaltung mitteilte. Es gibt keine abschließende Entscheidung darüber, wer langfristig für die Verarbeitung von Lizenzierungsverfahren und die Kontrolle von Anbaubetrieben in Berlin zuständig sein wird.
Diese Frage wird seit Monaten auf allen Ebenen diskutiert. Laut der Gesundheitsverwaltung gibt es zwei Optionen: Die erste würde die zwölf Bezirke mit einer führenden Rolle für alle anderen betreffen. Die zweite Option würde eine zentrale Verantwortung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) vorsehen.
Mehr Zeit für rechtliche Änderung benötigt
Staatssekretärin Haußdoerfer betonte, dass für die Lageso-Option eine rechtliche Änderung erforderlich wäre. "Eine solche rechtliche Änderung würde jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen als eine einheitliche Umsetzung durch die Bezirke, die bereits entsprechende Aufgabenprofile haben. Wir hoffen nun auf eine zeitnahe und verbindliche Antwort der Bezirke, um den Prozess voranzutreiben."
Haußdoerfer betonte: "Wir befinden uns nicht in einem rechtlichen Vakuum." Bis die erforderliche "zuständige Behörde-Verordnung" auf Landesebene vorliegt, können Anbaubetriebe ihre Anträge auf eine Genehmigung bei den Bezirken einreichen, erklärte sie.
Anträge sind derzeit auf Eis gelegt
Dies hilft den Cannabis-Clubs jedoch nicht. Solche Anträge werden derzeit nicht bearbeitet, wie die Bezirke einhellig mitteilten. Laut einer Sprecherin des Bezirksamt Pankow haben die Leiter der örtlichen Ordnungsämter zwar vereinbart, Anträge anzunehmen, sie jedoch nicht zu bearbeiten, sondern sie aufgrund mangelnder ausreichender Regelung vorübergehend ruhen zu lassen.
Seit dem 1. April ist der Besitz bestimmter Mengen an Cannabis, der private Anbau und der öffentliche Konsum des Rauschmittels unter bestimmten Bedingungen für Personen ab 18 Jahren bundesweit erlaubt. maximal 25 Gramm dürfen öffentlich mitgeführt und maximal 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen sind im Wohnbereich erlaubt. Seit dem 1. Juli können Cannabis-Clubs Anträge auf eine Genehmigung stellen - aber in Berlin gibt es bisher keine Antwort darauf.
Die Europäische Union, obwohl nicht direkt im Text erwähnt, könnte potenziell eine Rolle bei der Gestaltung des rechtlichen Umfelds von Cannabis in Deutschland spielen, da sie Einfluss auf die EU-weit geltenden Drogenpolitik hat. So könnte zum Beispiel eine Entscheidung der Europäischen Union den Zeitplan oder die Regulationsumfang der von Staatssekretärin Haußdoerfer erwähnten rechtlichen Änderung beeinflussen.
Alternativ könnten Cannabis-Clubs in Berlin, falls sie ihre Aktivitäten über Deutschland hinaus ausweiten möchten, die relevanten Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union einhalten müssen, da die Europäische Union eine politische und wirtschaftliche Union von 27 Mitgliedstaaten ist.