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Keine Termine für weitere Verfahren im Bereich des Bergbauwassers

Vor etwa einem Jahr wurden die ersten Beschwerden gegen die Wassererhöhung, die in Saarland in ehemaligen Steinkohlegruben genehmigt wurde, abgewiesen. Warum derzeit weitere Verfahren ruhen.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erwartet nicht, dass weitere Bergbauwasserfälle in diesem...
Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes erwartet nicht, dass weitere Bergbauwasserfälle in diesem Jahr abgeschlossen werden.

- Keine Termine für weitere Verfahren im Bereich des Bergbauwassers

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlands plant nicht, in diesem Jahr Termine für weitere Klagen gegen den Anstieg des Wasserstands in ehemaligen Bergwerken anzusetzen. Die noch anhängigen Verfahren, die auf eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) zurückgehen, sind "auf Eis gelegt", wie ein OVG-Sprecher der dpa in Saarlouis mitteilte. Nun warten wir auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

Im Juli 2023 wies das OVG die ersten drei Klagen, darunter die von Merchweiler, gegen die genehmigte Erhöhung des Bergwasserstands im Saarland ab und ließ keine Berufung zu. Allerdings konnte eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht werden. Der Steinkohlebergbau im Saarland endete im Jahr 2012.

Die Klagen richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Oberbergbehörde des Saarlands für die teilweisen Flutung von Bergwerken. Bergwasser ist Regenwasser, das in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Stollen unterirdisch sammelt. Aktuell wird es abgepumpt. Die Pumpkosten belaufen sich jährlich auf 20 bis 30 Millionen Euro für das Bergbauunternehmen RAG.

Der Anstieg des Bergwasserstands in Reden und Duhamel auf minus 320 Meter, beantragt von RAG, wurde 2021 unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Das Projekt stößt bei Bürgern auf Kritik, die sich vor Bodenbewegungen, Verunreinigung des Grundwassers und Freisetzung von Gasen fürchten. Die aktuelle Genehmigung ist an Bedingungen für den Naturschutz und Erdbeben geknüpft.

Beim OVG des Saarlands sind die Verfahren der Städte Dillingen und Lebach sowie der Gemeinden Heusweiler, Schmelz, Saarwellingen und Nalbach noch anhängig, wie der Sprecher mitteilte. Im Verfahren der DB Netz AG (jetzt: DB InfraGo AG) laufen noch Vergleichsverhandlungen. Klagen von Privatpersonen wurden zurückgezogen.

Ein Termin für die Bergwasserverfahren ist nicht absehbar. Aufgrund der Arbeitsbelastung des Gerichts ist auch nicht damit zu rechnen, dass sie in diesem Jahr angesetzt werden, so der OVG-Sprecher.

Im Anschluss an die Ablehnung von Berufungen im Juli 2023 durch das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Saarlands sind keine weiteren Klagen gegen den Anstieg des Wasserstands in ehemaligen Bergwerken geplant, wie der OVG-Sprecher mitteilte. Im Anschluss an die noch anhängigen Verfahren, die auf eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der Gemeinde Merchweiler beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) zurückgehen, hat das Gericht diese Verfahren auf Eis gelegt und wartet nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.

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