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Keine große Kündigungswelle für Garagenbesitzer zu erwarten

Streit um alte DDR-Garagen
Blick auf einen Garagenkomplex aus DDR-Zeiten.

Die alten Garagenkomplexe aus DDR-Zeiten werden in Sachsen-Anhalt noch immer von Tausenden Menschen genutzt. Obwohl es zum Jahreswechsel für Kommunen günstiger geworden ist, die alten Komplexe abreißen zu lassen, müssten sich Eigentümer nicht auf massenhafte Kündigungen einstellen, heißt es vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN). Eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Kommunen und Städten in Sachsen-Anhalt zeigt, dass bereits in den vergangenen Jahren vereinzelt die alten Pachtverträge gekündigt wurden. Die meisten Kommunen sahen bislang aber keinen Anlass dazu.

Es bestehe ein gutes Auskommen mit den Garageneigentümern, teilte etwa die Gemeinde Mansfelder Land mit. Auch Aschersleben, wo auf städtischem Gebiet allein 1600 Garagen stehen, sieht keine Notwendigkeit dazu. Kündigungen gab es in den vergangenen Jahren in größerem Umfang in Wittenberg, vereinzelt in Osterburg, Halle oder Barby. Gründe waren nach Angaben der Stadt entweder Verfall einzelner Garagen und damit der Abriss des gesamten Komplexes oder der Verkauf des Geländes für Neubauten. Zuletzt hatte es in Calbe vor der Stadtratssitzung Proteste gegeben, weil Stadt und kommunale Wohnungsbaugesellschaft mehr als 1000 Pachtverträge gekündigt hatten.

Seit Jahresbeginn müssen nämlich die Garagenbesitzer die Kosten für den Abriss der Gebäude in voller Höhe selbst tragen, wenn die Stadt die Pachtverträge für das Land kündigt. Diese Änderung hätten Kommunen teilweise genutzt, um zu kündigen und fälschlicherweise zu behaupten, dass Kündigungen juristisch unumgänglich seien, sagte Hagen Ludwig, Sprecher des VDGN. In einigen Fällen hätten Kommunen das Schuldrechtsanpassungsgesetz auch falsch interpretiert. Dieses regelt den Besitz der alten Garagenkomplexe. Das Gebäude gehört einem privaten Besitzer, das Land der Kommune. Dieser Fall sei im BRD-Recht nicht vorgesehen gewesen, erklärt Ludwig.

Fakt sei: Das Gesetz gelte weiterhin. Kommunen dürften auch in Zukunft jederzeit kündigen. Werde danach die Garage aber neu vermietet, müsse eine Entschädigung gezahlt werden, so Ludwig. Im Zweifel müssten Besitzer die Gebäude aber auf eigene Kosten abreißen. Es sei eine rein politische Entscheidung der Kommune, die alten DDR-Verträge weiterlaufen zu lassen oder nicht.

Nach Angaben der Kommunen fallen mehr als 20.000 Garagen in Sachsen-Anhalt unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz.

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