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Keine Entscheidung zu Umweltschäden für Unternehmen in der ehemaligen DDR getroffen

Ein Streit zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Thüringen über die Finanzierung von Umweltschadensanierungen für staatliche Unternehmen in der ehemaligen DDR bleibt vor dem Bundesverfassungsgericht ungeklärt. Nach Angaben vom Mittwoch lehnte der Bundesgerichtshof die Anträge der beiden...

Gewerbegebiet der ehemaligen Teerverarbeitungsanlage Rossits. Foto.aussiedlerbote.de
Gewerbegebiet der ehemaligen Teerverarbeitungsanlage Rossits. Foto.aussiedlerbote.de

Finanzen - Keine Entscheidung zu Umweltschäden für Unternehmen in der ehemaligen DDR getroffen

Ein Finanzierungsstreit zwischen dem Bund und den Ländern Sachsen und Thüringen über die Sanierungskosten umweltschädlicher Unternehmen in der ehemaligen DDR bleibt vor dem Bundesverfassungsgericht ungelöst. Nach Angaben vom Mittwoch lehnte der Bundesgerichtshof die Anträge der beiden Bundesländer als unzulässig ab. Sie haben weder ihre Antragsbefugnis noch die verfassungsrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, die Kosten künftiger Altlastensanierungen (anteilig) zu tragen, hinreichend dargelegt. Der Zweite Senat von Karlsruhe entschied, dass eine solche Verpflichtung weder aus dem Grundgesetz noch aus ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen bestehe. (Az. 2 BvG 1/19 und 2 BvG 1/21)

Hintergrund ist die Vereinbarung, die im Rahmen des Einigungsprozesses getroffen wurde. Ehemalige staatliche Unternehmen in Ostdeutschland wurden an die bundeseigene Treuhandanstalt übertragen und von dieser privatisiert. In vielen Fällen haben Trusts mit Investoren vereinbart, sie von der Haftung für die von diesen Unternehmen verursachten Umweltschäden zu befreien.

Im Jahr 1992 schlossen der Bund und die ostdeutschen Länder ein Abkommen zur Regelung der Finanzierung von Umweltverschmutzung. Der Ankündigung zufolge sieht die Vereinbarung unter anderem vor, dass die Gebühren für die Befreiung von Umweltverschmutzung zwischen dem Trust (60 % oder 75 %) und dem jeweiligen Land (40 % oder 25 %) aufgeteilt werden. Aufgrund praktischer Umsetzungsschwierigkeiten schlossen einige Länder Rahmenverträge mit der Treuhand ab.

Sachsen und Thüringen wollen neu verhandeln, weil die Sanierungsarbeiten den veranschlagten Kostenrahmen überschreiten. Auf Bundesseite sind nunmehr das Bundesministerium der Finanzen und Bundesbehörden für Immobilien zuständig. Nach weiteren Informationen des Gerichts lehnten sie eine weitere Anhörung ab.

Bekanntmachung der Gerichtsentscheidung

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Quelle: www.stern.de

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