Begräbnis-Initiativen - Keine Angehörigen gestorben: feierlicher Abschied in Lüneburg
Nicht jeder hinterlässt trauernde Angehörige und Freunde. Kommunen in Niedersachsen befassen sich zunehmend mit Bestattungen, wenn Menschen ohne Angehörige sterben. Einsame Menschen nehmen gegen Ende ihres Lebens oft alleine an Beerdigungen teil. Die Zahl der „Ordnungsbestattungen“ auf einem anonymen Friedhof in Hannover ist nach Angaben der Stadt Hannover von 281 im Jahr 2019 auf 443 im vergangenen Jahr gestiegen.
Um einen würdigen Abschied zu erreichen, haben einige Städte wie Lüneburg und Göttingen Initiativen ergriffen, Beerdigungen für arme oder einsame Menschen durchzuführen. In Göttingen war dies die Bruderschaft des Tobias, eine Gruppe von Christen, die auf dem letzten Weg Begleiter sein wollten. Diesem Vorbild folgend wurde vor fünf Jahren in Lüneburg die Tobias-Gemeinschaft gegründet, ein ökumenischer Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, rituelle und anonyme Abschiedszeremonien auf Friedhöfen zu vermeiden.
„Wir fragen nicht nach Konfessionen“, sagte Pfarrerin Kerstin Rule von der Paulusgemeinde Lüneburg. Die Verstorbenen führten oft ein sehr einfaches Leben, einige von ihnen waren obdachlos. „Irgendwann nimmt das Leben eine Wendung und ihnen geht das Geld aus.“ Wenn Sie keine Angehörigen haben, die eine Beerdigung benötigen, wie zum Beispiel Kinder und Enkel, übernimmt das Amt für öffentliche Sicherheit die Kosten für Sie. Auf dem Waldfriedhof gibt es einen kleinen Bereich, in dem neben den Gräbern die Namen der Verstorbenen auf Steintafeln zu lesen sind.
Tobias Funerals veröffentlicht vierteljährlich kostenlose Gemeinschaftsanzeigen für die Toten in der Landeszeitung der Hansestadt. „Jeden Montag klingelt das Telefon“, sagte Macht. „Ist das mein Cousin?“ war die Frage. Ein entfernter Verwandter oder Freund sucht seit Jahren nach Kontaktinformationen. „Insgesamt nimmt die Zahl zu. Die Menschen werden zunehmend isoliert und von ihren Familien getrennt“, sagte der Pfarrer.
Tobias gilt als Schutzpatron der Totengräber. Es heißt, er selbst sei verfolgt worden und habe viel Leid erlitten. Dennoch begrub er seine Toten – unabhängig von Herkunft, Religion oder Besitz.
Gemäß der niedersächsischen Bestattungsordnung sollen Leichen in der Regel innerhalb von acht Tagen beigesetzt oder verbrannt werden. Wenn in diesem Zeitraum keine Bestattung geplant ist, ist die Stadt für die Einäscherung und Bestattung verantwortlich. Die Kosten trägt die Stadtverwaltung. Stellt sich nachträglich heraus, dass Angehörige oder Erben bestattungsbedürftig sind, werden sie nach Angaben der Landeshauptstadt zur Erstattung der Bestattungskosten aufgefordert. Art und Ort der Bestattung sollten im Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen stehen. Da dieses Testament allgemein unbekannt war, wurde die Urne auf einem anonymen Friedhof beigesetzt.
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Quelle: www.stern.de