Bau - Kartellamt verhängt Bußgelder für Industriebaugeschäfte
Das Bundeskartellamt hat gegen 14 Bauunternehmen und 12 Verantwortliche Bußgelder wegen des Verbots von „Kollusionen“ bei der Vergabe von Industriebauaufträgen verhängt. Die Vereinbarungen betreffen 42 Aufträge der Hüttenwerke Krupp Mannesmann, 122 Aufträge der ThyssenKrupp Steel Europe und 14 Aufträge der Deutschen Edelstahlwerke zwischen 2007 und 2017.
Behördenpräsident Andreas Mundt erklärte, dass die Unternehmen seit vielen Jahren ein System der gegenseitigen Vergabe von Bauaufträgen pflegten. Das Vereinbarungsmodell ist jeweils das gleiche: „Die an der jeweiligen Vereinbarung beteiligten Unternehmen vereinbaren zunächst in Gesprächen vor Ort oder am Telefon, wer den Zuschlag erhalten soll“, sagt Monte. Die Berechnung der Bestellung erfolgte dann zunächst durch das Unternehmen selbst. „Die Berechnungen werden dann an die anderen an der Vereinbarung beteiligten Unternehmen weitergeleitet, damit diese zu ihrer Absicherung höhere fiktive Gebote abgeben können.“
Auslöser des Verfahrens war ein Kronzeugenantrag eines Bauunternehmens. Die Klage gegen das Unternehmen wurde daher eingestellt. Nach Angaben des Kartellamts sind die Bußgeldbescheide bereits rechtskräftig.
Beachten
Lesen Sie auch:
- Hier wird ein Stammesmitglied bestraft
- Verkehrsrechtsanwälte warnen: Sprechen Sie nicht mit der Polizei!
- Wird er 37 Jahre später wegen Juttas Mordes verurteilt?
- Er versuchte auch, seinen Cousin zu töten
Quelle: www.stern.de