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Karnevalsmorde vor 35 Jahren: Kronzeuge verschleiert

Prozess „Karnevalsmord“
Der Angeklagte (r) kommt in den Gerichtssaal des Landgerichts.

In dem ungelösten Prozess um die „Karnevalsmorde“ in Köln vor 35 Jahren beantragte der Verteidiger eine Freilassung auf Kaution, weil der Tatverdacht nicht dringend sei. Der Hauptzeuge in dem Fall hatte bereits am Montag ausgesagt, sich jedoch vage geäußert. „Der Zeuge konnte nicht sagen, dass der Angeklagte die Frau verfolgt hat. Er konnte die Frau nicht identifizieren“, sagte ein Verteidiger. Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag.

Der Kronzeuge bei der Anhörung am Montag leistete seinen ersten Beitrag zum Fall. Er machte Anzeigen und Hinweise auf den Angeklagten, nachdem der Fall im Dezember letzten Jahres in der Sendung „Aktenzeichen XY… Ungelöst“ des deutschen Fernsehsenders 2 besprochen wurde. Die Ergebnisse der DNA-Tests am Tatort stimmten überein und der Angeklagte wurde im Februar festgenommen. Der heute 56-jährige Mann soll am Karnevalssonntag vor 35 Jahren in Köln eine damals 24-jährige Frau ermordet und ausgeraubt haben.

Am Montag berichtete der 54-jährige Zeuge, dass er sich noch daran erinnere, wie er in der Mordnacht mit dem Angeklagten, den er seit seiner Kindheit kannte, an einem Taxistand gestanden habe. Er sah dort auch eine Frau, die ein zukünftiges Opfer sein „könnte“. Er verstieß eindeutig gegen das Verhörprotokoll der Polizei, wonach er die Frau am Taxistand als späteres Opfer identifizierte.

Die Frau verließ daraufhin den Taxistand, und kurz darauf verließen auch er und der Angeklagte den Taxistand. Entgegen dem Bericht behauptete er nicht, der Angeklagte habe die Frau gestalkt. Bemerkenswert ist jedoch, dass der 24-jährige Angeklagte bereits wenige Tage nach der Tat sein Aussehen veränderte. „Er reagierte sehr schnell“, als man ihn zum Sachverhalt befragte und fragte, ob es sich bei dem Opfer um die Frau am Taxistand handeln könne. Nach mehrstündiger Vernehmung brach das Gericht die Vernehmung ab. Voraussichtlich am Donnerstag geht es weiter.

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