Karlsruher Richter stolpert bei Bundestagswahl im Dezember
Das Bundesverfassungsgericht hofft, sein Urteil zum Absturz der Berliner Bundestagswahl 2021 am 19. Dezember verkünden zu können. Das gab das oberste Gericht Deutschlands am Freitag in Karlsruhe bekannt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie viele Wahlkreise in Berlin neu gewählt werden müssen und ob in diesem Fall eine Zweitstimme (also die Wahl einer Partei oder Gruppierung) ausreicht. Innerhalb von 60 Tagen nach dem Urteil kann eine Neuwahl auf Bundesebene erforderlich sein.
Die Wahlen vom 26. September 2021 verliefen in vielen Wahllokalen der Bundeshauptstadt chaotisch: lange Schlangen, lange Wartezeiten, falsche oder verlorene Stimmzettel. Wahllokale müssen vorübergehend geschlossen bleiben oder bis nach 18 Uhr geöffnet bleiben.
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Quelle: www.dpa.com