Der Wahlkampf ist in vollem Gange, doch findet die Neuwahl des Berliner Abgeordnetenhauses wirklich wie geplant am 12. Februar statt? Dies wird am Dienstag (9.30 Uhr) aufgeräumt. In Karlsruhe beklagten Kritiker Pläne zur Wiederholung der gescheiterten Wahl. Auf dem Weg dorthin wird nun eine Entscheidung erlassen. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Montag kurzfristig bekannt.
Für die Prüfung von Einsprüchen gegen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus ist grundsätzlich das Verfassungsgericht Berlin zuständig. Damit wird die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für nichtig erklärt. Den Richtern blieb keine andere Wahl: „Angesichts der Zahl und Schwere der Wahlfehler sind punktuelle Wiederholungswahlen in einzelnen Wahlkreisen ungeeignet, um eine rechtsstaatliche Situation herzustellen“, erklärten sie.
Gegen das Berliner Urteil vom 16. November gibt es keine ordentlichen Rechtsmittel. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung kann jedoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Die erwartete Entscheidung betrifft die berühmteste und größte von mehreren anhängigen Klagen – und nur dringende Einreichungen.
Wird sich die Entscheidung auf das Wahlverhalten auswirken?
Das ging aus der knappen Stellungnahme des Zweiten Senats nicht hervor. Allerdings wurde vor kurzem ein Schreiben des Prozessrichters bekannt gegeben, in dem alle Abgeordneten bis zum 2. März Zeit haben, sich zum Hauptantrag zu äußern. Dies kann nur auf eine noch zu prüfende Weise erklärt werden.
Mit dem Eilantrag wollen mehr als 40 Kläger sicherstellen, dass eine Wahl bis zur endgültigen Entscheidung nicht durchgeführt werden kann. Richterinnen und Richter führen im Eilverfahren die sogenannte Folgenabwägung durch. Sie überlegen, was schlimmer gewesen wäre: Wenn sie dem Eilantrag jetzt stattgegeben hätten und die Verfassungsbeschwerde später erfolglos geblieben wäre – oder sie es gelassen hätten und die Verfassungsbeschwerde sich als berechtigt herausgestellt hätte.
Beide Optionen seien schwierig, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Montag. Bei einer Wahl hätten die Wahlberechtigten keine Ahnung, ob ihre Stimme gültig ist, und würden wahrscheinlich zu Hause bleiben. Auch die Transformation ist nicht ideal. “Was machen wir mit den bereits abgegebenen Stimmzetteln?”
Lange Warteschlangen, Abstimmung nach 18 Uhr
Denn die Unterlagen für die Briefwahl wurden bereits verschickt. Da es sich nicht um eine Neuwahl, sondern um eine Neuwahl handelt, müssen alle Parteien mit den gleichen Kandidaten wie 2021 antreten, die Legislaturperiode endet 2026, und auch die 12 Kreistagswahlen müssen neu gewählt werden.
Am 26. September 2021 ist in der Hauptstadt Superwahltag: Neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Gemeinderäten finden Bundestagswahlen und ein Referendum statt. Parallel dazu läuft der Berlin-Marathon.
Das Ergebnis waren manchmal chaotische Zustände in den Wahllokalen. Lange Schlangen bildeten sich, weil für die Planung der einzelnen Abstimmungen so wenig Zeit zur Verfügung stand. Einige Wahllokale mussten wegen knapper Stimmzettel vorübergehend schließen. Vielerorts können die Wartenden ab 18 Uhr abstimmen – lange nachdem die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Laut Verfassungsgericht waren mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmzettel von Stimmfehlern betroffen.
Bundestagswahl nur teilweise wiederholt
Auch die Tatsache, dass die Karlsruher Entscheidung nichts mit der Bundestagswahl in Berlin zu tun hat, wirft Fragen auf. Wahltests sind hier anders geregelt. Der zuständige Bundestag hat am 10. November beschlossen, dass die Wahlen in Berlin nur teilweise – also dort, wo bereits Veranstaltungen stattgefunden haben – auf Basis der Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP.
Das Bundesverfassungsgericht behandelt die Angelegenheit in einem gesonderten Verfahren als formelle Beschwerdeinstanz. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und AfD drängen auf eine breitere oder vollständigere Wiederholung, mit Wahlprüfungsbeschwerden. Ein Termin zur Wiederwahl wird hier erst nach Abschluss der Prüfung in Karlsruhe festgelegt.