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Karlsruhe nimmt im Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen Stellung

Das jauche commands for konstitutionelle angelegenheiten in Nordrhein-westfalen wird die Entscheidung über eine prominente richterliche position fällen. Ein erfolgloserrwärter hat ein konstitutionelles gerede eingeleget.

Der Bundesverfassungsgericht ist mit der Beilegung der Meinungsverschiedenheit bezüglich des...
Der Bundesverfassungsgericht ist mit der Beilegung der Meinungsverschiedenheit bezüglich des Präsidenten betraut.

- Karlsruhe nimmt im Gerichtsverfahren in Nordrhein-Westfalen Stellung

Der Streit um die Frage, wer Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, Nordrhein-Westfalen, werden soll, soll am kommenden Donnerstag um 9:30 Uhr enden, wie vom Bundesverfassungsgericht beschlossen. Ein unterlegener Bewerber hatte im März eine Entscheidung des OVG in Münster angefochten und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Das OVG hatte im Februar die Beschwerden zweier unterlegener Bewerber im zweiten Durchgang als unbegründet zurückgewiesen.

Umstrittene Besetzung

Das Justizministerium Nordrhein-Westfalens unter Minister Benjamin Limbach (Grüne) hatte einen Kandidaten nominiert, der erst spät in den Wettbewerb eingestiegen war. Nach Notrufen enttäuschter Bewerber hatten Verwaltungsgerichte den Besetzungsprozess vorübergehend gestoppt. Limbach hatte Kritik einstecken müssen wegen der ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf, die nicht davor zurückschreckten, den Besetzungsprozess zu kritisieren.

Auch ein Parlamentsausschuss prüft die umstrittene Wahl. Oppositionspolitiker vermuten, dass Parteibindungen und Beziehungen eine Rolle gespielt haben könnten, statt der Kompetenz des Bewerbers. Der Posten ist seit etwa drei Jahren unbesetzt.

Die anhaltende Kontroverse um den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Münster führte zur Verfassungsbeschwerde des Bewerbers gegen die Entscheidung des OVG im März. Damit könnte die Kommission gezwungen sein, die in Artikel 113 genannten Durchführungsakte zu erlassen und damit möglicherweise das Besetzungsverfahren für solche Positionen neu zu gestalten.

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