Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag seine Eilentscheidung zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 12. Februar veröffentlicht. Das teilte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Website mit. Der Ausgang hängt davon ab, ob die Wahl in weniger als zwei Wochen genau wie geplant verläuft – oder im schlimmsten Fall Termine abgesagt und verschoben werden müssen. Die Entscheidung des Zweiten Senats wird um 9.30 Uhr schriftlich bekannt gegeben.
Aufgrund häufiger Unfälle hat das Berliner Verfassungsgericht die Wahl vom 26. September 2021 für ungültig erklärt. Es muss also vollständig wiederholt werden. Zwölf Regionalräte werden außerdem zweite Wahlen abhalten.
Gegen das Urteil hat Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt. Die angekündigte Entscheidung betrifft die prominenteste der anhängigen Klagen, an denen mehr als 40 Beschwerdeführer beteiligt sind – und allem Anschein nach nur Eilanträge. Denn kurz vor der Bekanntgabe der Entscheidung haben alle Abgeordneten des Repräsentantenhauses bis zum 3. März Zeit, sich zu dem Antrag in der Hauptsache zu äußern.
Mehrere Medien in Berlin berichteten als erste über das bei der DPA am 30. Januar eingegangene Schreiben von Senatspräsidentin und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Mit dem Eilantrag wollen die Kläger sicherstellen, dass es bis zur endgültigen Entscheidung Karlsruhes im Hauptsacheverfahren nicht zu einer Doppelwahl kommt.
All das hat nichts mit Plänen zu tun, die Berliner Bundestagswahl am selben Tag in mehreren Wahlkreisen der Hauptstadt zu wiederholen. Zudem sind in Karlsruhe mehrere Wahlprüfungsbeschwerden anhängig, über die ein Richter in einem gesonderten Verfahren entscheiden wird. Es gibt kein Datum für diese Wahl.