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Kann AfD-Politiker Maier noch Richter sein? - BGH-Prüfung

Jens Maier
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier.

Ob der als Rechtsextremist eingestufte AfD-Politiker Jens Maier weiterhin als Richter fungieren kann – darüber wird am Donnerstag das Bundesdienstgericht (BGH) des Bundesgerichtshofs beraten ( 10 Uhr) Karlsruhe. Maier wehrt sich im BGH-Senat gegen ein Urteil des Richterdienstgerichts Leipzig, das ihn im vergangenen Dezember für den Vorruhestand qualifiziert hatte. Der Grund ist, dass Meyer nicht mehr als Richter akzeptiert wird. Unter anderem verwendete er in Reden und Äußerungen auf der Plattform X (damals noch Twitter) rassistische und abfällige Begriffe. Vor dem Urteil hatte das sächsische Justizministerium einen entsprechenden Antrag gestellt.

Der 61-Jährige hofft auf eine Rückkehr in die Justiz, nachdem er bei der Bundestagswahl 2021 seine Kandidatur verloren hat. Dies ist nach dem Abgeordnetengesetz möglich, allerdings besteht kein Anspruch auf die Ausübung des bisherigen Amtes. Meyer arbeitete vor seiner Tätigkeit als Abgeordneter am Landgericht Dresden und wurde später dem Amtsgericht Dibordiswald im östlichen Erzgebirge zugeteilt. Unterdessen hat das Justizministerium rechtliche Schritte gegen seine Weiterbeschäftigung eingeleitet. Meyers Aktivitäten wurden aufgrund eines Dringlichkeitsantrags des Justizministeriums eingestellt.

Grundlage für dieses Verfahren ist Abschnitt 31 des Richtergesetzes. Demnach können Richter bei Bedarf in den Ruhestand geschickt werden, um „eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege“ zu vermeiden. Ob der BGH am Donnerstag ein Urteil fällen wird, war unklar. (Az. RiZ (R) 1/23)

Seit 2020 stuft der Sächsische Verfassungsschutz Meier als Rechtsextremisten ein. Dies verfolgt der 61-Jährige in einem gesonderten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden.

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