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Kandidat der Alternative für Deutschland verliert erneut bei Wahl zum Kontrollgremium

Seit ihrem Einzug in den Bayerischen Landtag vor fünf Jahren versucht die AfD, einen Sitz im Kontrollgremium des Verfassungsschutzes zu ergattern. Selbst die jüngsten Versuche haben keine Chance.

Ansicht des AfD-Parteilogos. Foto.aussiedlerbote.de
Ansicht des AfD-Parteilogos. Foto.aussiedlerbote.de

Landtag - Kandidat der Alternative für Deutschland verliert erneut bei Wahl zum Kontrollgremium

Wie schon in der vorangegangenen Legislaturperiode gelang es der AfD auch in der neuen Wahlperiode nicht, einen Kandidaten für den parlamentarischen Kontrollausschuss zu wählen. Weder der neu gewählte Landtagsabgeordnete Jörg Baumann noch sein Fraktionskollege Stefan Löw erhielten in der geheimen Abstimmung am Donnerstag die nötigen Stimmen. Dies war Löws dritter erfolgloser Versuch, einen Sitz im Ausschuss zu ergattern. Seit dem Einzug der AfD in den Landtag im Jahr 2018 haben sich 15 AfD-Abgeordnete erfolglos um die Aufnahme in das Gremium beworben.

Im Gegensatz dazu wählte der Landtag die drei CSU-Abgeordneten Steffen Vogel, Alfred Grob und Holger Dremel in den Parlamentarischen Kontrollrat (PKG), außerdem Wolfgang Hauber (Freie Wähler) und Katarina Schulz (Grüne). ) und Horst Arnold (Grüne). Sozialdemokratische Partei).

Nahezu jede Fraktion hat je nach Größe Anspruch auf mindestens einen Sitz in der PKG. Die PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb ihre Mitglieder besonderen Verschwiegenheitspflichten unterliegen. Laut Gesetz besteht der Ausschuss aus sieben Vertretern. Das Casting ist oft nur eine Formsache.

Die Alternative für Deutschland hat rechtliche Schritte eingeleitet, weil ihr Kandidat in der letzten Legislaturperiode nicht in die PKR gewählt wurde – bislang ohne Erfolg. Auch im Kontrollgremium des Bundestages für das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland keinen Vertreter.

Die Besetzung des PKG-Postens mit einem AfD-Politiker wäre brisant, da der Verfassungsschutz auf die Landes-AfD fokussiert ist. Erst im April entschied das Verwaltungsgericht München, dass die AfD weiterhin überwacht werden dürfe – auch ohne nachrichtendienstliche Ressourcen. Die Alternative für Deutschland wiederum hält den Verfassungsschutz für eine Institution, die kritische Stimmen der Regierung „zum Schweigen bringen“ solle.

Auch die Alternative für Deutschland äußerte diesmal im Landtag ähnliche Kritik: Der Abgeordnete Markus Walbrunn warf anderen Fraktionen vor, mit undemokratischen Mitteln gezielt den Interessen der Alternative für Deutschland schaden zu wollen. „Der Wille der Wähler muss letztlich ernst genommen werden“, sagte er und machte keinen Hehl aus seiner Ablehnung eines Sicherheitsapparats, den er als politisches Instrument betrachtete.

Dagegen betonten Sprecher von CSU, Freien Wählern, SPD und Grünen übereinstimmend, dass kein Abgeordneter gezwungen sei, für den Kandidaten der Alternative für Deutschland zu stimmen. Im Gegenteil: Die PKG braucht Mitglieder, die aufrichtig sind und sich an der demokratischen Grundordnung orientieren.

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Quelle: www.stern.de

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