Kampf über die 30-km/h-Marke zum Einzug in die neue Runde
Der Rechtsstreit um das Schild über das freiwillige Tempo 30 für Bodenseeanrainer soll weitergehen, eine Variante wurde vor Gericht aber nicht ausdrücklich genannt. Die Betroffenen haben deutlich gemacht, dass sie ein neues behördliches Schreiben zur Entfernung der umstrittenen Schilder erhalten sollen, gegen das dann geklagt werden soll. Der Grund: Wie die Behörden der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilten, sind nicht nur die klagenden Bürger von der Halbinsel Holi am Bodensee an einer rechtlichen Klärung des Falles interessiert, sondern auch das beklagte Landratsamt Konstanz.
Im Kern geht es darum, ob Anwohner mit eigenen Schildern auf ihren Grundstücken Autofahrer zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf Gemeindestraßen bewegen dürfen. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums war dies nicht erlaubt - die Schilder stellten einen Eingriff in den öffentlichen Straßenverkehr dar, so die Behörde.
Mitte Oktober wies das Verwaltungsgericht Freiburg drei Klagen von Bürgern gegen das Regierungspräsidium als unzulässig ab. Unterstützt wurden die Bodenseekläger von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die auf ein Grundsatzurteil hoffte (Verfahren 6K 1866/22, 6K 1867/22 und 6K 1868/22).
Klägeranwalt Remo Klinger sagte auf Anfrage, das Landratsamt habe nun angekündigt, dass Bürger, die Klage einreichen, so genannte Unterlassungserklärungen erhalten werden. "Wir werden daher gegen diese Verfügungsbescheide klagen, statt Widerspruch einzulegen", sagte Klinger und verwies auf die bereits ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg.
"Das Verwaltungsgericht Freiburg wird dann in der Sache entscheiden", skizziert Rechtsanwalt Klinger das weitere Vorgehen. In seinem ersten Urteil im Oktober hatte das Gericht beanstandet, dass ein vorangegangenes Schreiben des Landratsamtes im Schilderstreit kein "anfechtbarer Verwaltungsakt" sei. Stattdessen seien darin lediglich Bußgelder für Bürger angekündigt worden.
Der Landkreis bestätigte, dass er den so genannten Verwaltungsakt dennoch erlassen werde. Eine Sprecherin sagte, die Behörde werde die betroffenen Bürgerinnen und Bürger demnächst schriftlich über das weitere Vorgehen informieren.
Bei der mündlichen Anhörung im Oktober prallten unterschiedliche Standpunkte zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufeinander. Auf dem umstrittenen Schild sind das Wort "freiwillig", Tempo 30 und eine Silhouette von rennenden Kindern zu sehen. Nach Ansicht der DUH sind diese Schilder deutlich von offiziellen Verkehrsschildern zu unterscheiden. In den Städten gilt in der Regel ein Tempolimit von 50 Stundenkilometern.
Quelle: www.dpa.com