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Kabinett: Veröffentlicht Entwurf eines Bestattungsgesetzes

Künftig sollen Menschen in Sachsen mit ihren Haustieren beerdigt werden können. Dies ist eine der Bestimmungen des neuen Bestattungsgesetzes, dessen Entwurf am Dienstag dem Kabinett zur Anhörung und Diskussion vorgelegt wurde. Das Sozialministerium kündigte an, dass sich das Gesetz nach der...

Anhörung - Kabinett: Veröffentlicht Entwurf eines Bestattungsgesetzes

Künftig sollen Menschen in Sachsen mit ihren Haustieren beerdigt werden können. Dies ist eine der Bestimmungen des neuen Bestattungsgesetzes, das am Dienstag durch die Veröffentlichung eines Entwurfs für eine Anhörung im Kabinett zur Diskussion gestellt wurde. Das Sozialministerium kündigte an, dass sich das Gesetz nach der letzten großen Novelle im Jahr 2009 an die Anforderungen der Praxis und der gesellschaftlichen Entwicklung in der Bestattungskultur und der Digitalisierung anpassen wird.

„Unsere sozialen Interaktionen verändern sich ständig, und damit gehen auch immer Veränderungen in der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher“, sagte Ministerin Petra Köpping (SPD). Im Laufe der Jahre gab es nicht nur in Sachsen einen Trend – weg von der traditionellen Bestattung hin zur Feuerbestattung. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen und Erwartungen von Friedhofsbetreibern, Unternehmen und Managern verändert.

Das Gesetz zielt unter anderem darauf ab, die Rechte von Eltern zu stärken, die eine Abtreibung vorgenommen haben. Sie sollten ein umfassendes Verständnis der verfügbaren Bestattungsmöglichkeiten haben. Auch die Bestattung ohne Sarg soll gesetzlich anerkannt werden. Auch Verbesserungen bei Leichenhalleninspektionen sind geplant.

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Quelle: www.stern.de

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