Justizvollzugsanstalt Totschlag Mögliche Abschiebung
Im Jahr 2022 wurde ein Transgender-Mann im Munster CSD niedergeschlagen und starb kurz darauf. Der Täter wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht sprach auch Abschiebewarnungen an Russen aus. Er klagte erfolglos.
Ein Mann, der wegen eines tödlichen Angriffs in der Christopher Street in Münster verurteilt wurde, könnte abgeschoben werden. Darüber entschied laut Mitteilung das Verwaltungsgericht Münster. Das Gericht lehnte einen Eilantrag von Russen aus Tschetschenien wegen einer Ausweisungsdrohung der Stadt Münster ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Im März dieses Jahres verurteilte das Amtsgericht Münster den jungen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Jugendstrafe und Unterbringung in einer Rehabilitationseinrichtung. Die Kammer befand, dass dies beweise, dass der Angeklagte einem 25-jährigen Transgender-Mann bei einem CSD im Jahr 2022 zweimal auf den Kopf geschlagen habe. Malte C. starb an einem Schädel-Hirn-Trauma, nachdem sein Kopf auf den Asphalt fiel.
Mit Beschluss vom 13. Oktober wies die Stadt Münster den Verurteilten aus der Bundesrepublik Deutschland aus, verpflichtete ihn zur Ausreise, drohte ihm mit der Abschiebung nach Russland und verbot ihm die Einreise und den Aufenthalt für fünf Jahre. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Mannes gegen die Entscheidung ab. Seit dem 13. Mai besitzt er keine Aufenthaltserlaubnis mehr und muss daher seitdem das Land verlassen. Die Androhung einer Abschiebung ist legal.
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Quelle: www.ntv.de