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Junger Mann für schuldig befunden, sein Geschwisterkind getötet zu haben.

In diesem Prozess lehnt der Richter die Bezeichnung "Ehrenmord" ab und empfiehlt stattdessen die Verwendung des Begriffs "Kontrollmord".

Der Angeklagte wurde in Bremen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte wurde in Bremen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Rechtswidrige Handlung - Junger Mann für schuldig befunden, sein Geschwisterkind getötet zu haben.

Ein 24-jähriger Mann, der seiner Schwester den Mord vorwarf, wurde am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Richter am Landgericht Bremen erklärte, dass die Handlungen des Verdächtigen von einem geringfügigen Grund getrieben wurden.

Nach Angaben des Richters glaubte der Täter, dass er seine Schwester töten musste, um die Ehre seines und der Familie wiederherzustellen. Der Begriff "Ehrenmord" wurde als unzutreffend angesehen, da er eine edle Absicht suggeriert. Stattdessen sollte es als "Mord zur Kontrolle" bezeichnet werden. Das Verfahren fällt auch in die Kategorie "Femizid", was bedeutet, dass die Opferin wegen ihres Geschlechts allein getötet wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es keine verschärfenden Umstände gab. Der Täter hatte den Mord im Dezember 2023 in Bremen begangen, und die Schwester war nur 23 Jahre alt. Der Verteidiger forderte eine Strafe von zwölf Jahren für versuchten Mord. Der Staatsanwalt forderte jedoch lebenslange Haft wegen Mordes.

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