zum Inhalt

Junge Junge springt von einer Brücke - die Betäubung durch die Mutter hilft nicht

Die betreffende Person erlitt schwere Verletzungen.

Die 1993 erbaute Vineta-Brücke in Zinnowitz ermöglicht Meeresbummel-Fans eine einzigartige...
Die 1993 erbaute Vineta-Brücke in Zinnowitz ermöglicht Meeresbummel-Fans eine einzigartige Erfahrung, indem sie das marine Gewässer überqueren können.

Junge Junge springt von einer Brücke - die Betäubung durch die Mutter hilft nicht

In der Küstenregion von Usedom endete für eine Frau aus Brandenburg ihr Urlaub mit einem tragischen Vorfall: Ihr zweijähriger Sohn stürzte von einer Seebrücke ins Wasser. In einem verzweifelten Versuch, ihn zu retten, folgte sie ihm, was zu schweren Verletzungen führte. Ihre Forderung nach Entschädigung von Zinnowitz blieb erfolglos.

Am 22. Juli 2021, gegen Abend, wollte die 34-jährige Mutter mit ihren beiden Söhnen auf der Zinnowitzer Seebrücke ein Sommerurlaubsfoto machen. Leider eskalierte die Situation. Der Kleine fiel direkt vor dem Usedom-Strand ins Wasser, woraufhin die Mutter hinterher sprang. Sie wurde subsequently per Hubschrauber in ein Krankenhaus gebracht. Doch ihr Schadensersatzanspruch gegen Zinnowitz wurde von einem Gericht abgelehnt.

Die Frau aus dem Barnim-Gebiet argumentierte, dass die Brücke, die ihr 30-jähriges Jubiläum überschritten hatte, Sicherheitsbedenken aufwies. Das Gericht sah jedoch einen unvorhersehbaren Unfall und entlastete Zinnowitz. Laut der Mutter hatten sich die Söhne (10 Jahre alt und jünger) vor dem Geländer für das Foto positioniert. Der Kleine habe den Bruder nachgemacht, das Gleichgewicht verloren und sei durch das Geländer gerutscht, ins flache Wasser gefallen, unverletzt. Beim Sprung ins Wasser zog sich die Mutter Verletzungen an linker Knöchel und anderen Körperstellen aus einer Höhe von etwa 5 Metern zu.

Eine lange Physiotherapie und eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit führten zu einer Forderung von 35.000 Euro. Das Gericht befand jedoch, dass die Brücke sicher sei. Der Richter betonte, dass 'eine Sicherheitsmaßnahme, die alle Verletzungen verhindert, im praktischen Leben nicht realisierbar ist'. Eltern sollten ihre jungen Kinder beaufsichtigen, um unkontrolliertes Spiel zu verhindern. Das Geländer entsprach den Bauvorschriften und schützte vor vorhersehbaren Risiken wie Hinüberlehnen oder -gucken.

Laut dem Direktor der Zinnowitzer Tourismusverwaltung gab es auf der Brücke seit deren Bau keinen ähnlichen Vorfall. Andere ähnliche Seebrücken in der Umgebung berichteten ebenfalls keine vergleichbaren Unfälle. Laut Urteil muss die Frau die Gerichtskosten tragen. Zinnowitz könnte sich die Anwaltskosten, mehrere hundert Euro, erstatten lassen. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, sodass die Frau die Möglichkeit hat, in Berufung zu gehen. Ihr Anwalt wird das Urteil und seine Gründe analysieren, bevor er eine Entscheidung trifft.

Obwohl die Frau Entschädigung forderte, sah das Gericht den Vorfall als bedauerlichen, aber unvorhersehbaren Unfall an und entlastete Zinnowitz. Das Gericht riet zudem zu verantwortungsvollem Elternverhalten, um unkontrolliertes Spiel in solchen Situationen zu verhindern.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles