- Jugendlicher wegen Mordes verurteilt <unk> Berufung rückgängig gemacht
Ein 15-jähriger, der eine Jugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten wegen des mutmaßlichen Mordes eines Schulkameraden in Unterfranken absitzt, hat seine Berufung fallen gelassen. Wie sein Anwalt mitteilt, geschah dies auf Wunsch seines Mandanten und seiner gesetzlichen Vertreter. Verschiedene Medien hatten zuvor über diesen Fall berichtet.
Während seines Prozesses vor einer Jugendkammer des Landgerichts Würzburg hatte seine Verteidigung zuvor auf eine Verurteilung wegen Totschlags und eine sechsjährige Jugendstrafe plädiert. Auch mit diesem Urteil wäre die Strafe gerechtfertigt gewesen, betonte sein Anwalt im Zusammenhang mit dem Rückzug der Berufung.
Der Teenager sei nunmehr mehr an einem Abschluss und seiner Rehabilitation interessiert als daran, das Urteil weiter anzufechten, erklärte sein Anwalt. Keine Berufung wurde von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil vom 5. August eingelegt.
In einem nicht-öffentlichen Verfahren gestand der deutsche Angeklagte, einen Mitschüler desselben Alters auf dem Schulgelände in Lohr am Main, Unterfranken, im September des vergangenen Jahres erschossen zu haben, als er 14 Jahre alt war. Er behauptete jedoch, dass der Schuss nicht absichtlich erfolgte.
Der Teenager aus Deutschland Priorisiert nun den Abschluss und die Rehabilitation über die Anfechtung des Urteils. Seine Tat ereignete sich auf dem Schulgelände in Lohr am Main, Unterfranken.