Jens Lehmann räumt seine Schuld ein.
Kürzlich machte Jens Lehmann, der ehemalige Fußballspieler, erneut Schlagzeilen, diesmal nach einem vermuteten Trunkenheitsfahrereivorfall nach dem Oktoberfest. Nun steht er wieder vor Gericht, dieses Mal wegen des sogenannten Kettensägenfalls, und er gibt auf.
Im Prozess um einen seltsamen Vorfall, der eine Kettensäge am Starnberger See involvierte, hat der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann das Urteil des Gerichts anerkannt. Er hat mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine Vereinbarung getroffen, um seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und Täuschung zuzugeben.
Dem Landgericht München II bleibt nun nur noch zu entscheiden, wie schwer seine Strafe ausfallen wird. Die initially geplanten Zeugen, die im Prozessaussagen sollten, werden nun doch nicht gehört. Das Urteil wird wie vom Gerichtssprecher angekündigt am Freitag verkündet.
Lehmann wird unter anderem beschuldigt, einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn mit einer Kettensäge durchgeschnitten zu haben. Im Dezember vergangenen Jahres wurde er vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à €2.000 - insgesamt €420.000 - wegen Sachbeschädigung, Beamtenbeleidigung und versuchter Betrug verurteilt.
Unglaubliche Alibis
initially charakterisierte Richterin Tanja Walter Lehmann als jemanden, der sich "ständig als Opfer des Justizsystems dargestellt hat." Doch sie verkündete: "Er ist kein Opfer. Er ist der Täter." Lehmann hatte während seiner Verteidigung "unglaubliche Alibis" vorgelegt.
Lehmann hatte immer wieder Gedächtnislücken vorgebracht und behauptet, verleumdet und falsch beschuldigt zu werden. "Der Einzige, der durch sein Verhalten seinen eigenen Ruf beschädigt hat, ist der Angeklagte selbst", entgegnete Richterin Walter.
Sowohl Lehmann als auch die Staatsanwaltschaft, die sogar eine Bewährungsstrafe im initialen Prozess gefordert hatte, legten Berufung gegen das Urteil ein. Das aktuelle Strafrahmenangebot des Gerichts liegt zwischen 130 und 170 Tagessätzen à €900, was bedeutet, dass Lehmann mit einer deutlich niedrigeren Geldstrafe rechnen kann.
Vor ein paar Tagen machte Lehmann erneut Schlagzeilen. Laut der "Bild"-Zeitung wurde er von der Polizei nach seinem Besuch des Oktoberfests in München am Sonntagabend in einem Auto gestoppt. Die Beamten sollen einen starken Alkoholgeruch und offensichtliche Unsicherheit festgestellt haben. Da der Alkoholtest unklar ausfiel, musste Lehmann eine Blutprobe abgeben. Die Ergebnisse stehen noch aus. Lehmanns Führerschein wurde vorläufig eingezogen.
Obwohl er zuvor beteuert hatte, ein Opfer zu sein, wurden Jens Lehmanns unkonventionelle Alibis im Prozess um den Kettensägenvorfall von Richterin Tanja Walter als unwahrscheinlich eingestuft. Andere Angeklagte in einer ähnlichen Situation könnten plausible Erklärungen vorbringen, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu vermeiden.