Gesetze zur Enteignung großer Immobilienunternehmen können nicht schnell genug umgesetzt werden, so die Spitzenkandidatin der Grünen, Bettina Jarasch. „Ich bin bereit, ein solches Gesetz zu entwerfen. Aber es hat einige Auflagen“, sagte die Umwelt- und Verkehrssenatorin am Freitagabend der Berliner Tageszeitung „taz“. „Wenn wir klug und seriös wirtschaften, dann sollten wir diese Auflagen nicht ignorieren.“ Jeder wisse, so Jarasch, dass ein solches Gesetz von den Bundes- und Landesverfassungsgerichten, wenn nicht sogar von den europäischen Gerichten verfolgt würde. „Das bedeutet, dass das Gesetz rechtssicher sein muss, was bedeutet, dass es erst in ein paar Monaten passieren wird.“
Um als rechtssicher zu gelten, muss zum Beispiel das klar sein sind kein gutartiges Mittel mehr, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen. Und es muss eine angemessene Entschädigung geben. “Sonst verliert sie vor Gericht”, sagte die Spitzenkandidatin der Grünen. „Wenn das vernünftig ist, müssen wir uns ansehen, was wir uns als Land leisten können. All das muss sorgfältig abgewogen werden. „Weil ich nicht will, dass uns die Gerichte mit Gesetzen wie Mietendeckeln aufhalten“, sagte Jarasch.
„Das können wir nicht, dann ist das Thema für immer tot“, warnte sie. „Dann war der Frust bei all den knapp 60 Prozent Berlinern, die es unterschrieben haben, so groß, dass ich es wirklich für eine politische Störung halte, von der sich auch Demokratien nicht so schnell erholen können.“ Auch Jarasch kommentierte die Position des Oberbürgermeisters zum Thema. SPD-Spitzenkandidatin Franziska Giffey hatte vergangene Woche gesagt, sie sei vereidigt worden und könne ihr Gewissen nicht zur Enteignung bringen. „Die SPD selbst hat andere Kongressbeschlüsse“, sagte Galasch. „Ich hoffe, das trifft zu. Ich hoffe, es trifft irgendwann auch auf einen Volkskandidaten zu.“
Die Enteignung großer Immobilienunternehmen ist eines der umstrittensten Themen im Wahlkampf. Seit April hat der Senat A Ob und ggf. wie das Thema umgesetzt werden kann, berät der Expertenausschuss, bei Zustimmung des Ausschusses hat sich Klaus Lederer, der Spitzenkandidat der Linken, für einen Gesetzentwurf innerhalb von maximal einem Jahr ausgesprochen.