Die Grünen-Spitzenkandidatin für die Wiederholungswahl am 12. Februar, Bettina Jarasch, hält es für offen, ob Wohnungskonzerne in Berlin enteignet werden. «Ob es in fünf oder zehn Jahren ein Vergesellschaftungsgesetz gibt, kann heute niemand seriös sagen», erklärte Jarasch am Samstag auf einer Landesdelegiertenversammlung. «Denn bis dahin ist es noch ein langer Weg.»
Ein solches Gesetz müsse verfassungskonform und rechtssicher sein. «Denn ich möchte nicht, dass Berlin damit vor dem Verfassungsgericht scheitert», so Jarasch. Dazu gehöre auch eine angemessene Entschädigung für die Eigentümer.
«Eins aber kann ich sagen: Mir ist es ernst mit dem, was wir fast 60 Prozent der Berliner Bevölkerung versprochen haben, die für den Volksentscheid gestimmt haben», sagte Jarasch. «Wir haben die Expertenkommission eingesetzt, um zu prüfen, wie ein solches Gesetz umsetzbar wäre. Und daran arbeiten wir.»
Bei einem Volksentscheid am 26. September 2021 hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung von Immobilienkonzernen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin gestimmt. Die Hoffnung der Befürworter ist, dass mit einer solchen Vergesellschaftung gegen Entschädigung der Anstieg der Mieten gestoppt oder zumindest gebremst werden kann, weil dann mehr Wohnungen in öffentlicher Hand sind.
Seit April berät eine vom rot-grün-roten Senat eingesetzte Expertenkommission darüber, ob und wenn ja wie das Anliegen umgesetzt werden kann. Sie will im April oder Mai ihre Ergebnisse vorlegen.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte jüngst bei einer Wahlkampfveranstaltung erklärt, sie habe einen Amtseid geleistet und könne es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, sich für Enteignungen einzusetzen. Unterstützt wird das Anliegen vor allem bei der Linken, aber auch den Grünen. Jarasch hatte in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass sie eine Vergesellschaftung als letztes Mittel sehe, wenn die Wohnungswirtschaft nicht genug bezahlbaren Wohnraum schaffe.