Ist es zu spät, jemanden nach einem Sturz beim Triathlon zu retten? - Verfahren
Hat das medizinische Personal den gestürzten Triathleten nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß behandelt? Das Oberlandesgericht Dresden wird sich am Mittwoch (29. November) mit der Angelegenheit befassen. Das Oberlandesgericht Dresden erklärte am Montag, dass der Kläger 2017 an einem Freizeit-Triathlon in Moritzburg (Kreis Meißen) teilgenommen habe und kurz nach dem Überqueren der Ziellinie zusammengebrochen sei. Er geht davon aus, dass die Rettungskräfte ihn zu spät und falsch behandelt haben. Zudem muss vorab ein Notarzt gerufen werden.
Berichten zufolge befand sich der Mann nach dem Zusammenbruch in einem kritischen Zustand. Anschließend war er angeblich mehr als zwei Monate arbeitsunfähig.
Die Angeklagten – Triathlon-Organisatoren und Sanitäter – widersprachen den Sportlern. Sie sagten, dass Sanitäter ihrer Meinung nach alle notwendigen Schritte unternommen hätten, um der Triathletin zu helfen. Auch die Versorgung des Mannes gestaltete sich schwierig, da der Kläger zunächst eine Behandlung ablehnte. Das OLG teilte weiter mit, dass das Landgericht die Klage abgewiesen habe.
Quelle: www.dpa.com