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Internetanbieter werden nicht gezwungen, das Glücksspiel zu blockieren

Justitia
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Deutsche Internetanbieter können nicht gezwungen werden, die Webseiten ausländischer Anbieter illegaler Glücksspiele zu sperren. Dies ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (OVG) in Koblenz im Eilverfahren (6 B 11175/22.OVG). Laut Mitteilung vom Mittwoch ist die Entscheidung eine Premiere für ein deutsches OVG.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Saale hat Anbieter aufgefordert, den Zugang zu illegalen Produkten aus Deutschland zu sperren, von denen sie glauben, dass sie von zwei maltesischen Lotterien stammen. Laut dpa-Nachrichten ist es 1&1. Die Klägerin, das Unternehmen mit Sitz in Montabaur im Westerwald, legte gegen die behördliche Anordnung beim Verwaltungsgericht Koblenz erfolglos Berufung ein. Aber es ist der zweite Versuch. Das – OVG Koblenz – ist 1&1 erstmal richtig.

Laut OVG ist die Sperrverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder rechtswidrig. Wenn der Internetanbieter also weder die Nachricht noch den Empfänger auswählt, ist der Internetanbieter nicht für die Spielinhalte im Internet verantwortlich. Entscheidungen im summarischen Verfahren sind rechtskräftig, das Hauptverfahren läuft jedoch noch.

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