Insgesamt wurden bei dem Awo-Vorfall 119 Personen untersucht.
Ein gerichtliches Ermittlungsverfahren wegen angeblich überhöhter Löhne, Luxus-Firmenwagen und Scheinbeschäftigungen der Arbeiterwohlfahrt (Awo) läuft. Das hessische Justizministerium teilte auf Anfrage des parteilosen Landtagsabgeordneten Rainer Rahn mit, dass gegen 119 Personen ermittelt worden seien. Viele Formalitäten sind erledigt. Das Ministerium teilte mit, dass die Ermittlungen wegen mutmaßlicher schwerer Untreue eines ehemaligen leitenden Mitarbeiters des Regionalverbandes Frankfurt und Wiesbaden umfangreich seien und noch nicht abgeschlossen seien.
Derzeit werden insgesamt noch 17 Verdächtige untersucht. 5. Oktober. Die Ermittlungen gegen 109 Angeklagte sind abgeschlossen. Einigen wurde Betrug oder Untreue vorgeworfen. Gegen insgesamt 70 Personen wurde das Verfahren teilweise mit Auflagen eingestellt. Das Arbeitsministerium erklärt, dass ein Angeklagter an mehreren Klagen beteiligt sein kann, weshalb die Gesamtzahl der Klagen größer ist als die Zahl der Personen.
In 13 Fällen, in denen Awo für falsche Arbeitsverträge bezahlte, seien rechtskräftige Verurteilungen und Strafbefehle ergangen, erklärte das Ministerium. Zwölf solcher Strafverfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.
Die Verurteilung des gewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme wurde am Freitag vom Bundesgerichtshof (BGH) für rechtskräftig erklärt. Feldman will nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Quelle: www.dpa.com