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Innenministerium kritisiert Spielansetzung in Niedersachsen

Das niedersächsische Innenministerium hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) für die Planung von zwei zeitlich und räumlich nah beieinander stattfindenden Spielen im Bundesland kritisiert. Am 5. November – einem Sonntag – treffen erst Hannover 96 und Eintracht Braunschweig im brisanten Niedersachsen-Derby der 2. Liga (13.30 Uhr) und kurz darauf der VfL Wolfsburg und Werder Bremen in der Bundesliga (15.30 Uhr) aufeinander.

«Angestrebt wurde, dass lediglich das Niedersachsen-Derby am Sonntag stattfindet. Diesen Bestrebungen ist die DFL offensichtlich nicht nachgekommen», teilte das Ministerium auf dpa-Anfrage mit. Das Ministerium hätte sich vor der Ansetzung der Partien dafür ausgesprochen, «dass die beiden Begegnungen voneinander getrennt werden sollten».

Da viele mit dem Zug anreisende Werder-Fans den Hauptbahnhof in Hannover nutzen werden, könnte es zu Auseinandersetzungen verschiedener Gruppen kommen, befürchten einige Fans. Auf dpa-Anfrage gaben die Vereine im ähnlichen Wortlaut an, dass die Konstellation in den Vereinen Thema sei, aber nicht allzu problematisch angesehen werde.

Eine Spielverlegung komme aus Sicht der niedersächsischen Gewerkschaft der Polizei nicht infrage. «Sicherlich wird der Einsatztag durch die Reisebewegungen der Fußballfans, die zu den Derbys unterwegs sind, einige Herausforderungen mit sich bringen», vermutete Christian Wenzel, Vorsitzender des Fachausschusses «Bereitschaftspolizei». Die Beamten seien es aber an Fußballwochenenden wie diesen gewohnt, «mit allen verfügbaren Kräften im Einsatz zu sein».

Das Derby zwischen Hannover und Braunschweig wird jedes Mal von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu verschiedenen Auseinandersetzungen rivalisierender Fans.

Auch das Duell zwischen Wolfsburg und Bremen hatte im vergangenen Jahr ein Nachspiel. Werder-Unterstützer hatten Kontrollen der Polizei vor der Partie in Wolfsburg als unverhältnismäßig empfunden und waren teils dem Spiel ferngeblieben. Die Polizei erklärte Maßnahmen damals damit, dass der Einsatz von Pyrotechnik befürchtet worden war. Noch heute beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Braunschweig mit der Klage einer Bremerin wegen des Einsatzes.

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