- In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keinen zugelassenen Cannabisverband.
In Sachsen-Anhalt wurden bisher keine Anträge auf gemeinschaftliche Cannabis-Anbau genehmigt. Aktuell befinden sich zehn Anträge in der Prüfung, viele fehlen jedoch noch notwendige Details, wie ein Sprecher des Magdeburger Gesundheitsministeriums auf Anfrage mitteilte. Interessenten können ihre Anträge beim Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) einreichen.
Die rechtliche Erlaubnis zum Anbau von Cannabis-Pflanzen besteht in Deutschland seit Anfang Juli. Anschließend wurde im Ministerialblatt ein Bußgeldkatalog veröffentlicht, der am 22. Juli in Kraft trat. Dabei steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Bei Cannabis-Konsum in bestimmten verbotenen Bereichen wie in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten, öffentlichen Sportanlagen oder Spielplätzen können Bußgelder bis zu €500 verhängt werden. Bei Missbrauch in der Nähe von Minderjährigen können Bußgelder bis zu €1.000 fällig werden.
Personen, die Cannabis oder Anbaugruppen fördern oder an Sponsoring-Aktivitäten teilnehmen, können mit Bußgeldern bis zu €30.000 belegt werden. Der Sprecher teilte mit, dass das Gesundheitsministerium eng mit Sachsen, Thüringen und Brandenburg zusammengearbeitet hat, um einen einheitlichen Vollzug der Bußgelder zu gewährleisten. Welche Stellen genau für die Ahndung dieser Verstöße zuständig sind, muss jedoch noch vom Kabinett entschieden werden.
In anderen Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Brandenburg könnten ähnliche Anträge auf gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau ebenfalls noch anhängig sein, da das Bundesrecht den Kommunen eine eigenständige Regelung dieser Tätigkeit ermöglicht. Trotz der Initiativen anderer Bundesländer gibt es bisher jedoch noch keine Ankündigungen von genehmigten Anträgen für Cannabis-Anbau in diesen Regionen.