Es werden soziale Fragen diskutiert. - In Niedersachsen wurden die Abschiebungen aus kirchlichen Heimen gestoppt.
In Niedersachsen werden Personen, die in einer Kirchenasyl suchen, nicht mehr deportiert. Diese Nachricht ergab sich nach einem Treffen zwischen Innenministerin Daniela Behrens, Vertretern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und Vertretern der Evangelischen Kirche. Behrens äußerte Besorgnis über die Anerkennungsrate des BAMF von 0,5 bis 1 Prozent für schwerwiegende Fälle in Kirchenasyl, wobei sie ein Beispiel nannte, in dem eine Familie aus der Kirche in Bienenbüttel nach Spanien deportiert wurde, trotz humanitärer Bedenken. Das Land musste den Bundesbehörden in diesem Fall helfen, was für die betroffenen Personen, die Gemeinden und alle Beteiligten an der Prozessführung belastend war.
Behrens drückte einen starken Wunsch aus, dass die Kirchen und BAMF eine gemeinsame Auffassung von was ein schwerwiegender Fall ist, finden. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, weiterhin über den Thema zu sprechen. Die niedersächsische Innenministerin bestätigte, dass die Landesregierung Kirchenasyl respektiert und daher keine weiteren Deportationen oder Deportationen aus Kirchenasyl durchführen werde.
Das Treffen fand aufgrund der Deportation einer russischen Familie aus der Kirche in Bienenbüttel statt. Das BAMF hatte diese Familie von vier Personen, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, nicht als schwerwiegende Fälle anerkannt. Daher wurden sie nach Barcelona deportiert, da sie zuvor in Spanien eingereist waren.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Personen in Kirchenasyl deutlich zugenommen. Nach Angaben des BAMF gab es 2023 in Niedersachsen 137 Fälle mit 159 Personen, 34 Fälle von Kirchenasyl mit 39 Personen im ersten Viertel des Jahres 2024 und nur 65 Fälle mit 82 Personen im Jahr 2022.
Der Bischof von Hannover, Ralf Meister, begrüßte die Entscheidung des Innenministers, keine Deportationen aus Kirchenasyl mehr durchzuführen. "Eine Vorgehensweise wie die in Bienenbüttel ohne vorherige Beratung mit uns als Kirchen ist ein erheblicher Last für die geschützten Personen und schockierend für die mitgefühlenden Menschen in der Kirchengemeinde", sagte der Theologe. "Kirchengemeinden werden weiterhin Kirchenasyl anbieten, nach sorgfältiger Überlegung und im Gewissen." Für Christen ist dies, wenn Asylsuchende mit gesundheitlichen, lebensbedrohlichen oder psychischen Schwierigkeiten konfrontiert sind. "Gottes- oder heilig-geweihte Räume genießen in unserem Land besondere Schutz, der nicht verletzt werden sollte", betonte Meister.
Meister erwähnte, dass 75 bis 80 Prozent der Kirchenasylfälle in Niedersachsen 2015 von BAMF als schwerwiegende Fälle anerkannt wurden. Die Gemeinde in Bienenbüttel nannte die Gesundheitsbedingungen der Mutter, die Arbeitsangebote des Vaters und des Sohnes, die erfolgreiche Integration der Tochter in eine Grammar School und eine positive Integrationsprognose als schwerwiegende Gründe für die russische Familie.
Nach Angaben des Innenministeriums betreffen die meisten Kirchenasylfälle sogenannte "Dublin-Fälle". Diese Personen haben ein anderes EU-Mitgliedsland betreten, dort Asyl beantragt und dann nach Deutschland gekommen und erneut Asyl beantragt. Nach den aktuellen Rechtsvorschriften sind solche Fälle in der Regel die Verantwortung des ursprünglichen EU-Staates, in dem der Asylantrag gestellt wurde.
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Quelle: www.stern.de