Das Integrationsministerium des Landes Hessen erklärte, es habe keine Fälle festgestellt, in denen örtliche Kindertagesstätten und Schulkinder in der Ukraine keinen ausreichenden Schutz durch die Masernimpfung erhalten hätten. Auf Anfrage der parteilosen Landtagsabgeordneten Alexandra Walter teilte das Ministerium mit, der junge Flüchtling aus der Kriegsukraine besuche seit seiner Ankunft in Hessen die Schule und habe „keinen Nachweis einer Masernimmunität“ gehabt, so die Statistik weiter Diese jungen Flüchtlinge stehen nicht zur Verfügung.
Im März 2022, kurz nachdem Russland die Ukraine angegriffen hatte, sprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) von einer „riesigen Impflücke“ bei Flüchtlingen im Land. In Deutschland benötigen Kinder ab einem Jahr bei Aufnahme in die Kita oder in die Schule einen Nachweis über eine Masernimpfung.
Nach Angaben des Hessischen Integrationsministeriums kam es zwischen dem 24. und 24. Februar zu insgesamt 31.606 Flüchtlingsgeburten. Die Registrierung der Ukraine erfolgt am 9. Juli 2022 und 2023 über die Landes-Erstaufnahmestelle. Eine Pflicht zur Vorlage eines Masernimmunitätsnachweises oder einer Impfbescheinigung besteht nicht. Auf Grundlage dieser Informationen erhalten Sie ein Impfangebot, sofern Sie noch nicht geimpft sind. Generell erfolgt in Deutschland eine kontinuierliche und systematische Erfassung und Auswertung meldepflichtiger Infektionskrankheiten zum gezielten Infektionsschutz.