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In Dresden beginnt der Prozess gegen Schmuggelverdächtige

Zu Beginn des Prozesses gegen einen Schmuggelverdächtigen forderte die Dresdner Staatsanwaltschaft eine Mindeststrafe von viereinhalb Jahren Haft. Das sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht Dresden. Dem Angeklagten, einem 28-jährigen...

Im Sitzungssaal gibt es ein Strafgesetzbuch. Foto.aussiedlerbote.de
Im Sitzungssaal gibt es ein Strafgesetzbuch. Foto.aussiedlerbote.de

Justiz - In Dresden beginnt der Prozess gegen Schmuggelverdächtige

Zu Beginn des Prozesses gegen einen Schmuggelverdächtigen forderte die Dresdner Staatsanwaltschaft eine Mindeststrafe von viereinhalb Jahren Haft. Das sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zu Beginn des Prozesses am Landgericht Dresden. Dem Angeklagten, einem 28-jährigen Ukrainer, wird vorgeworfen, zusammen mit anderen Mitverschwörern in nur zwei Wochen mehr als 60 Menschen aus der Türkei, Syrien und dem Irak über Ungarn und Tschechien nach Sachsen transportiert zu haben. Auf den fünf Fahrten nutzten die Schmuggler mutmaßlich Transporter und Autos mit serbischen und tschechischen Kennzeichen, darunter auch eine Maserati-Luxuslimousine.

Zu Beginn des Prozesses machte der Angeklagte keine Angaben. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme am 10. Juni in Haft. Die mutmaßlichen Mitverschwörer wurden nicht identifiziert. Auf der Grundlage dieser Informationen konnte die Bundespolizei mithilfe von Mobiltelefonbewertungen und Informationen von Opfern des Menschenhandels erfolgreich vier frühere Fahrten rekonstruieren. Details sind unklar.

Abgesehen von Banden- und Geschäftstaktiken beurteilte die Staatsanwaltschaft auch die Tatsache, dass viele der über 60 Personen – darunter viele Kinder – während der Fahrt hinten im Transporter untergebracht waren. In der Anklage hieß es, es handele sich um eine lebensgefährliche Behandlung.

Die Verteidigung beantragte eine Freiheitsstrafe, die deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft nach dem Geständnis geforderten Mindeststrafe von viereinhalb Jahren lag. Das Gericht plant, bis Mitte Januar 2024 fünf Sitzungstage für dieses Verfahren abzuhalten.

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Quelle: www.stern.de

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