In der Weser verstorbene Frau: Angeklagter schweigt im Prozess
Im Prozess um einen 19-Jährigen, der in der Weser versunken ist, haben die drei Angeklagten am Montag vor dem Amtsgericht Velden nicht gesprochen. Dabei muss das bereits zugesprochene Strafmaß neu verhandelt werden. Der Prozess gegen den 43-jährigen Hauptangeklagten, seine 42-jährige Ex-Frau und einen 56-jährigen Mann soll am 12. Dezember fortgesetzt werden.
Der Angeklagte wurde 2021 vom Bezirksgericht verurteilt. Den Deutschen konnte damals keine Schuld an den mutmaßlichen Morden nachgewiesen werden. Wie der 19-Jährige ums Leben kam, konnte das Gericht nicht klären. Im Frühjahr 2020 entdeckte ein Binnenschiffer sie in einem Schleusenkanal im Kreis Nimburg – nackt und an eine Betonplatte gefesselt, im Fluss versinkend.
Im Prozess 2021 wurden die Angeklagten wegen weiterer Straftaten bestraft, unter anderem wurde der Hauptangeklagte wegen schwerer Straftaten wie der Nötigung des Opfers zur Prostitution zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Zusammen mit seinem damals besten Freund und Ex-Partner soll er versucht haben, die 19-Jährige als Prostituierte zu vermarkten, obwohl das Opfer aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ihr Geschlecht nicht erkennen konnte.
Der damals 54-jährige Mitangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, der 40-jährige Mitangeklagte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen den Schuldspruch Berufung ein. Im Mai entschied ein Bundesgericht, dass das Urteil neu verhandelt werden muss, die Entscheidung des Bezirksgerichts ist jedoch im Wesentlichen endgültig. Es gilt der Freispruch vom Mordanklage.
Quelle: www.dpa.com