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In der Schweiz bedeutet "Nein" ab sofort "Nein" in Sachen Sex

In Deutschland gilt der Grundsatz schon seit Jahren. Nun legen auch die Schweizer den Begriff der Vergewaltigung weiter aus. Es gibt auch Strafen für den Kondombetrug.

Wer in der Schweiz Gesten der Ablehnung missachtet, kommt mit dem Gesetz in Konflikt.
Wer in der Schweiz Gesten der Ablehnung missachtet, kommt mit dem Gesetz in Konflikt.
  1. In der Schweiz gilt seit jetzt eine verschärfte Sexualstrafgesetzgebung. Gemäß dem Prinzip "Nein heißt Nein" werden nun Rape, sexuelle Belästigung oder sexuelle Erpressung vorliegen, wenn solche Handlungen gegen den Willen der Opfer vorgenommen werden. Nicht nur Worte oder Gesten der Verweigerung werden berücksichtigt, sondern auch wenn die Opfer aus Angst auskaltet.
  2. Bis dahin war Rape oder sexuelle Erpressung in der Schweiz nur dann vorhanden, wenn der Täter oder die Täterin Gewalt gegen die Opfer bedrohte oder anwendete. In Deutschland gilt seit 2016 ein ähnliches "Nein heißt Nein"-Regelung.
  3. Die überarbeitete sexuelle Strafgesetzgebung der Schweiz betrachtet sexuelle Übergriffe, einschließlich von Vergewaltigungen und Erpressungen, als Verbrechen, unabhängig davon, ob der Täter Gewalt anwendete oder bedrohte, sondern auch wenn die Opfer Zeichen von Erstarren aus Angst zeigten.
  4. Das Bundesamt für Justiz in Bern hat klargestellt, dass das geheime Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs unter der neu formulierten Paragraph 190 fällt, die sexuelle Handlungen gegen jemandes Willen mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bestraft.
  5. Die neue sexuelle Strafgesetzgebung der Schweiz ist ein Meilenstein im Kampf gegen sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen, da sie nun umfassender definiert und bestraft, und für Opfer sexueller Straftaten Gerechtigkeit und Verantwortung fördert.

Sexualstrafrecht - In der Schweiz bedeutet "Nein" ab sofort "Nein" in Sachen Sex

Sexuelle Straftaten

  1. Die verschärfte Sexualstrafgesetzgebung in der Schweiz, beeinflusst vom Prinzip "Nein heißt Nein," hat die Definition von Vergewaltigung und sexueller Belästigung erweitert, um Handlungen gegen den Willen der Opfer zu umfassen, auch in Gegenwart des Fehlens ausdrücklicher sprachlicher oder physischer Widerstands.
  2. Die überarbeitete sexuelle Strafgesetzgebung der Schweiz betrachtet sexuelle Übergriffe, einschließlich von Vergewaltigungen und Erpressungen, als Verbrechen, unabhängig davon, ob der Täter Gewalt anwendete oder bedrohte, sondern auch wenn die Opfer Zeichen von Erstarren aus Angst zeigten.
  3. Aufgrund steigender Raten sexueller Übergriffe hat das Schweizer Justizsystem in Bern die Bedeutung der sexuellen Straftaten hervorgehoben und eine Null-Toleranz-Politik eingeführt, nach dem deutschen Beispiel, das das "Nein heißt Nein"-Prinzip 2016 eingeführt hat.
  4. Das Bundesamt für Justiz in Bern hat geklärt, dass das geheime Entfernen eines Kondoms während des Geschlechtsverkehrs unter der neu formulierten Paragraph 190 fällt und unter dem Schweizer Strafgesetzbuch, das einen Höchststrafraum von fünf Jahren Haftstrafe für Verbrechen gegen jemandes Willen vorsieht, bestraft werden kann.
  5. Die neue sexuelle Strafgesetzgebung der Schweiz ist ein Meilenstein im Kampf gegen sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen, da sie nun umfassender definiert und bestraft, und für Opfer sexueller Straftaten Gerechtigkeit und Verantwortung fördert.

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