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In Brandenburg ist der Beitrag ab dem dritten Lebensjahr frei.

Seit 2018 hat Brandenburg allmählich die Gebühren für den Kindergarten für Eltern abgeschafft. Ein weiterer Schritt in diesem Prozess wurde jüngst getätigt und es stehen weitere Veränderungen an.

In Brandenburg sind Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren kostenlos.
In Brandenburg sind Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahren kostenlos.

- In Brandenburg ist der Beitrag ab dem dritten Lebensjahr frei.

Eltern von Kindern über drei Jahre in Brandenburg müssen ab August keine Kindergartengebühren mehr zahlen. Wie das Potsdamer Bildungsministerium am Mittwoch bekanntgab, wird ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt keine Gebühr fällig.

In Brandenburg werden mehr als 190.000 Kinder in über 2.000 Kindertagesstätten betreut. Die Gebührenbefreiung gilt für öffentlich getragene und freie Träger sowie für Kinder in der Kindertagespflege. Seit 2018 gibt es keine Gebühren mehr für das letzte Kindergartenjahr vor der Schule.

Seit dem 1. August gilt das erste Kinder- und Jugendgesetz in Brandenburg. Es soll die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Land stärken, ihren Schutz erweitern und eine klare Teilhabe und Mitwirkung junger Menschen sicherstellen. Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexualisierter Gewalt geschützt werden. Familien und andere Sorgeberechtigte sollen bei der Erfüllung ihrer Schutzpflichten unterstützt werden. Das Gesetz gilt bundesweit als einzigartig in dieser Form.

Regelung zum Distanzlernen tritt in Kraft

Distanzlernen - wie es beispielsweise während der Corona-Pandemie praktiziert wurde - kann in Schulen ab dem nächsten Schuljahr in Notfällen und auf der Grundlage eines von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Konzepts stattfinden. Allerdings müssen die technischen Voraussetzungen gegeben sein, und alle Schüler müssen gleichberechtigt teilnehmen können. Hierfür wurde eine neue Regelung eingeführt, die vom Bildungsministerium bekanntgegeben wurde. Brandenburg ist das erste Bundesland, das eine solche Regelung einführt. Distanzlernen während der Corona-Pandemie war umstritten.

Das Bildungsministerium in Brandenburg hat zudem vorgeschlagen, 'Bildung und Erziehung' in das erste Kinder- und Jugendgesetz aufzunehmen, um allen Kindern freien Zugang zu zusätzlichen Bildungsprogrammen außerhalb von Kindergarten und Schule zu gewährleisten. Des Weiteren plant das Land, in Lehrerfortbildungen zu investieren, um die Bildungsqualität zu verbessern und die Kompetenzen von Erziehern zu stärken.

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