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Immobilienverkäufe: BGH entscheidet über Offenlegungspflichten

Bundesgerichtshof
Ein Hinweisschild steht vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich am Freitag (9.00 Uhr) sein Urteil in einem Rechtsstreit um die Auskunftspflicht von Immobilienverkäufern verkünden. Eine mündliche Anhörung Ende Juni in Karlsruhe deutete darauf hin, dass Verkäufer möglicherweise mit strengeren Anforderungen rechnen müssen. (Az. V ZR 77/22)

Konkret handelt es sich um einen Fall in Hannover, wo sich die Kosten für Sanierung und Dateiübertragung in einem sogenannten digitalen Datenraum auf Millionenhöhe beliefen. Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass der Käufer verpflichtet sei, vor Vertragsschluss alle erforderlichen Informationen einzuholen.

Der Fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dies jedoch angefochten. Der Vorsitzende Richter sagte, grundsätzlich sei jeder für die Informationsbeschaffung verantwortlich. Die Details müssen jedoch überprüft werden. Beispielsweise kann es einen Einfluss darauf haben, ob das Dokument als Sachverständigenbericht zur Mängelsuche oder als Finanzierungsfrage an die Bank geschickt wird. Möglicherweise muss sich das Celler Gericht erneut mit dem Fall befassen.

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