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Im Mordprozess gegen Ehefrau wird ein Schuldiger erwartet

Selbstmord oder Mord? Acht Jahre nach dem Freispruch des Mannes aus Mangel an Beweisen wird der Fall neu aufgerollt: Hat der Angeklagte seine Frau ermordet oder hat sie Selbstmord begangen? Diese Frage kann in den Schriftsätzen unterschiedlich beantwortet werden.

Statue der Justitia, die Waage und Schwert in den Händen hält..aussiedlerbote.de
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Im Mordprozess gegen Ehefrau wird ein Schuldiger erwartet

Der Prozess gegen einen Mann, der des Mordes an seiner Frau beschuldigt wird, wird voraussichtlich heute (9.30 Uhr) in München fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine Frau erschossen zu haben. Das Erste Landgericht München sprach ihn im Februar 2022 aus Mangel an Beweisen frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch jedoch auf und der Fall wird nun erneut verhandelt. Zu Beginn des Prozesses beteuerte der Angeklagte immer wieder seine Unschuld: „Ich habe meine Frau nicht erschossen.“

Der Tod der Frau im Jahr 2015 galt lange Zeit als Selbstmord. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine 17-jährige Frau und Vater von fünf Kindern „aus Eifersucht“ getötet hat. Laut Anklage war die Beziehung schwierig – der Angeklagte verhielt sich eifersüchtig und kontrollierend.

Allerdings sagte der 64-Jährige vor Gericht, dass sie als Paar einvernehmliche sexuelle Spiele mit der Waffe betrieben hätten. In dieser Nacht im Jahr 2015 versuchte er, seiner Frau während eines Handgemenges die Waffe zu entreißen. „Dann gab es einen Schuss und es ging zu Boden.“

Obwohl die Kammer Zweifel an der Beschreibung des Beklagten hatte, galt für den Beklagten – sofern Zweifel bestanden – dennoch der „Beyond Doudou“-Grundsatz. Der BGH hob diese Entscheidung jedoch im Dezember auf.

Quelle: www.dpa.com

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