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Ihre Tochter missbraucht werden lassen?

Eine Mutter soll ihrem Kind den sexuellen Missbrauch erlaubt haben. Ihr werden drei Angriffe durch unbekannte Männer vorgeworfen. Bei der ersten Attacke war das Mädchen vier oder fünf Jahre alt.

Eine Mutter steht vor Gericht, angeblich die Vergewaltigung ihrer Tochter gestattet zu haben.
Eine Mutter steht vor Gericht, angeblich die Vergewaltigung ihrer Tochter gestattet zu haben.

- Ihre Tochter missbraucht werden lassen?

Eine Mutter, die des Zulassens sexualer Gewalt an ihrer Tochter beschuldigt wird, wird heute um 9:15 Uhr vor dem Landgericht Berlin erscheinen. Ihr werden drei Fälle sexualer Gewalt durch unbekannte Männer im Jahr 2015 und 2017 vorgeworfen. Das Mädchen soll zum Zeitpunkt der ersten Übergriffe vier oder fünf Jahre alt gewesen sein. Damals lebte die heute 36-jährige Angeklagte in Niedersachsen.

In einem Fall soll die Mutter ihre kleine Tochter festgehalten haben. Im dritten mutmaßlichen Fall im April 2017 soll die Angeklagte zugelassen haben, dass ein Mann das Kind vor ihren Augen an einem unbekannten Ort vergewaltigt.

Die Anklage enthält Vorwürfe schwerer sexualer Kindesmissbrauch und Vergewaltigung, einige davon durch Unterlassen. Der Frau wird auch vorgeworfen, ihre Tochter mit einem Sexspielzeug missbraucht zu haben. Des Weiteren soll die 36-Jährige ihre Tochter im März 2017 in einem Berliner Schwimmbad so lange unter Wasser gehalten haben, dass das Kind keine Luft mehr bekam. Das Kind musste im Krankenhaus behandelt werden. Bis zum 29. August sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

Nach der Anklage wegen schwerer sexualer Kindesmissbrauch und Vergewaltigung wird der Mutter zusätzlich vorgeworfen, ihre Tochter mit einem Sexspielzeug missbraucht zu haben, ein Beispiel für den fortgesetzten und umfangreichen Missbrauch des Kindes. Die Gerichtsverhandlung betont die besorgniserregenden Vorwürfe, dass die Mutter zugelassen haben soll, dass ein Mann ihre Tochter vor ihren Augen vergewaltigt, und zeigt den erschreckenden Missbrauch von Macht und die Vernachlässigung der Sicherheit des Kindes auf.

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