In einem Prozess um den Axtmord an einer 100-jährigen Frau verurteilte das Landgericht Hamburg den Enkel der Frau zu sieben Jahren Gefängnis. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Angeklagte habe sich des Totschlags schuldig gemacht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im Frühjahr 2023 lebt die 100-Jährige noch immer in ihrer Wohnung. Vormittags gibt es einen Pflegedienst, und der Enkel bat darum, die Pflegearbeit in der Mittagspause zu übernehmen, sodass er einen Teil des Pflegegeldes erhielt. Dieses schreckliche Verbrechen ereignete sich in der Nacht des 6. März. Nach Angaben des Richters näherte sich der Enkel der Frau im Rollstuhl mit einer Axt in der Hand. Er schlug ihr mindestens 16 Mal mit einer Axt auf Kopf und Hals.
Dem Urteil zufolge litt der in Estland geborene Deutsche an einer psychischen Störung. Eine Minderung der Schuldfähigkeit kann nicht ausgeschlossen werden. Der Mann war überwältigt von der Sorge um diese geistesgestörte, bedürftige Frau.