Justiz - Holiday Grace: Weihnachtsbegnadigung aus dem MV-Gefängnis
Die diesjährige Amnestieaktion startete am Weihnachtstag in vier Justizvollzugsanstalten in Mecklenburg-Vorpommern. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa teilte das Justizministerium mit, dass es derzeit rund 1.000 Gefangene gebe, von denen 33 die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung noch vor Jahresende hätten. Die meisten Entscheidungen sind gefallen und einige stehen noch aus. Nach Angaben des Ministeriums wurden im Jahr 2021 durch die Weihnachtsamnestie 30 Gefangene vor dem eigentlichen Ende ihrer Haftstrafe freigelassen, im vergangenen Jahr waren es 24.
„Ziel der Weihnachtsbegnadigung ist es, die notwendigen Verwaltungstermine rechtzeitig zu den Feiertagen zu organisieren, um einen reibungslosen Übergang in den Alltag nach der Haft zu gewährleisten“, erklärt Justizministerin Jacqueline Bernhardt (links). „Natürlich haben die Menschen immer darauf gehofft.“ dass Gefangene mit ihren Familien einen neuen Lebensabschnitt beginnen können und keine weiteren Straftaten begehen können.“
Die Bedingungen für eine Feiertagsamnestie sind sehr streng. Nur Gefangene, die eine befristete Freiheitsstrafe oder eine Jugendstrafe von weniger als zwei Jahren verbüßen, können vorzeitig entlassen werden. Sie dürfen im Gefängnis keine negative Aufmerksamkeit erregt haben. Nach Angaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit profitieren jedes Jahr ein bis zwei Prozent der Gefangenen im Nordosten davon.
Die Weihnachtsbegnadigung verkürzte die Haftstrafe lediglich um einige Wochen. Anspruchsberechtigt sind nach Angaben des Ministeriums nur diejenigen Gefangenen, die zwischen dem 24. November 2023 und dem 5. Januar 2024 entlassen wurden. Anträge von Gefangenen werden von sogenannten Begnadigungsbehörden geprüft.
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Quelle: www.stern.de