Prozess - Hepatitis-C-Infektion: BGH bestätigte Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil eines in den schwäbischen Hepatitis-Skandal verwickelten Anästhesisten bestätigt. Der Richter des Amtsgerichts Augsburg sagte, der 61-jährige mit dem Hepatitis-C-Virus infizierte Patient habe das Virus bei 51 Operationen auf Patienten übertragen und „die geltenden Gesundheitsvorschriften eklatant missachtet“. Ein leitender Arzt eines Krankenhauses akzeptierte die Infektion und gab sein Einverständnis. Wegen schwerer Körperverletzung und Korruption in 51 Fällen wurde er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Erste Strafsenat des BGH habe bei einer Überprüfung des Urteils durch das Berufungsgericht keine Rechtsfehler gegenüber den Angeklagten festgestellt, teilte der BGH am Donnerstag mit. Dementsprechend wies der Senat die Berufung des Beklagten zurück. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine dreijährige Haftstrafe für den Arzt, akzeptierte das Urteil jedoch später ohne Berufung.
Diese Fälle ereigneten sich zwischen Februar 2017 und April 2018. Der 61-Jährige legte in einem Prozess vor dem Landgericht Augsburg ein Geständnis ab. Die Richter befanden, der Arzt habe sich bei dem Patienten angesteckt, ohne zu bemerken, dass der Patient krank sei. Hintergrund ist, dass er aufgrund seiner eigenen Schmerzen immer wieder Opioide aus dem Krankenhaus Donauwörth (Donau-Ries-Kreis) abzweigte und sich heimlich selbst spritzte.
Hepatitis C ist eine Krankheit, die oft unentdeckt bleibt, aber schwerwiegende Langzeitfolgen haben kann. Nach Angaben der Deutschen Leberhilfe heilt die Infektion in 20 bis 50 Prozent der Fälle innerhalb von sechs Monaten von selbst aus. In anderen Fällen wird die Leberentzündung chronisch und verbleibt im Körper. Nach 20 bis 30 Jahren können Betroffene eine Zirrhose und Leberkrebs entwickeln.
Mitteilung des Bundesgerichts
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Quelle: www.stern.de