Heizregeln: In Ministerien und Behörden wird es wärmer
Ministerien und Landesbehörden können in diesem Herbst und Winter die Heiztemperaturen auf bis zu 20 Grad erhöhen. Das ist mindestens ein Grad mehr als in früheren Heizperioden. Aber die Temperatur in den Büros darf nicht ansteigen, damit wir weiterhin Energie sparen können. Ein Sprecher des Büros des Premierministers bestätigte, dass die Änderung auf Anfrage der DPA erfolgt sei.
Hintergrund: Im vergangenen Jahr verhängte die Bundesregierung aufgrund der russischen Aggression in der Ukraine, des Krieges und der Energiekrise 19 Grad Beschränkungen für Ämter, die auch von der Landesregierung verhängt wurden. Die Regelungen des Bundeswirtschaftsministeriums laufen im Frühjahr aus. In NRW sollen die Temperaturen zunächst noch bei 19 Grad liegen. Da das Kabinett die Entscheidung getroffen hat, Energie zu sparen, gilt diese Entscheidung weiterhin.
Aber diese Entscheidung wird nun anders interpretiert, da sie sich auf die Raumtemperatur als „minimal zulässige Temperatur“ bezieht. Es sind also nicht mehr 19 Grad, sondern 20 Grad. Diese Temperaturen sind seit vielen Jahren gesetzlich als Mindesttemperaturen vorgeschrieben. Das bedeutet: In „normalen“ Büros kann es zu Temperaturen über 20 Grad kommen, in Ministerien, Polizeistationen und anderen staatlichen Einrichtungen hingegen darf die Höchsttemperatur nur 20 Grad erreichen.
„Die Umsetzung der geltenden Regeln liegt in der Verantwortung jedes Ministeriums“, sagte ein Sprecher des Staatsrats. Das bedeutet: Ministerien müssen ihre nachgeordneten Behörden benachrichtigen.
Quelle: www.dpa.com